§ 93/5 - Verschiedenes: Erschließung neuer Baugebiete in Schwäbisch Hall unter dem Gesichtspunkt der optimalen Ausnutzung von Sonnenenergie - Antrag der Gruppe Bündnis 90/ Die Grünen vom 20.03.01 - (öffentlich)
Sachvortrag:
- Die Erschießung neuer Baugebiete in Schwäbisch Hall soll so durchgeführt werden, dass alle Gebäude maximal 25° aus der Südausrichtung abweichen.
- Reihenhauszeilen werden ausschließlich von der Nordseite erschlossen. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Bauten weitgehend optimal solare Energie nutzen können.
- Der Gebäudeabstand nach Süden beträgt die dreifache Höhe der Häuser. Damit werden Verschattungsversuche durch Nachbargebäude vermindert. In Ost-West-Richtung kann die Bebauung entsprechend verdichtet werden.
Begründung:
Mit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung durch die Bundesregierung wird der Niedrigenergiehausstandard für neu zu errichtende Gebäude festgeschrieben. Sie müssen einen erhöhten Wärmedämmstandard aufweisen, die Heizzeit verkürzt sich dadurch und solare Gewinne verlieren in der Übergangszeit und gewinnen in den Wintermonaten an Bedeutung.
Der erhöhte bauliche Wärmeschutz erfordert folglich noch mehr als früher eine ener-giegerechte Stadtplanung, damit Niedrigenergiehäuser auch tatsächlich die prognostizierten geringen Energieverbräuche erreichen.
Energiegerechte Stadtplanung bedeutet, dass die Möglichkeiten dafür geschaffen werden, die Energie der Sonne zu nutzen, sobald sie scheint:
- Die Hauptfensterflächen eines Gebäudes müssen nach Süden ausgerichtet sein. Umfangreiche Untersuchungen zeigen, dass bei einer Abweichung aus der Südausrichtung von bis zu 25° der solare Energieverlust bei unter 5 % liegt, dass er aber bei größeren Abweichungen sprunghaft ansteigt. Deshalb wird die maximale Südabweichung auf diesen Wert festgelegt.
- Insbesondere bei der Erschließung von Reihenhauszeilen ist darauf zu achten, dass die Straßenseite niemals im Süden liegt, weil dadurch aus architektonischen Gründen quasi automatisch die Nordausrichtung der Hauptfassade festgelegt wird.
- Eine dichte Bebauung in Nord-Süd-Richtung bewirkt, dass gerade in den Winter-monaten, wenn die Sonne tief steht und die Heizleistung am größten ist, die Verschattung von Nachbargebäuden erheblich wird. Deswegen muss in dieser Richtung ein ausreichender Abstand gewählt werden. Untersuchungen zeigen, dass hierfür mindestens das dreifache der jeweiligen Gebäudehöhe notwendig ist. In Ost-West-Richtung kann hingegen eine deutliche höhere Verdichtung gewählt werden, da diese Fassaden insbesondere Wärmegewinne im Sommer und in der Übergangszeit verzeichnen, also dann, wenn sie weniger oder gar nicht notwendig sind.
Es wird auf die ausführliche Darstellung in der Broschüre „Solarfibel“ des Landesgewerbeamtes verwiesen. Darin sind die aufgezeigten Zusammenhänge genau erläutert. Vom Landesgewerbeamt und vom Wirtschaftsministerium wird den Städten empfohlen, sich an die Richtlinien zu halten.
Eine energetisch optimale Stadtplanung verringert nicht nur den Energieverbrauch und damit die Betriebskosten eines Hauses, sondern in der Regel auch die Baukos-ten für den einzelnen Bauherrn, da bei erhöhten solaren Gewinnen die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen kann.
Der wichtigste Gewinn ergibt sich jedoch für die Umwelt, da jede vermiedene Kilowattstunde Energie den CO2-Ausstoß um rund 0,3 kg reduziert. Angesichts der Temperaturerhöhung auf der Erde, schmelzender Gletscher in den Alpen und Umweltkatastrophen auf der ganzen Welt wahrlich der wichtigste Aspekt.