§ 146/1 - Fragestunde: Klimaschutz bei der Planung von Neubaugebieten; - Antwort der Verwaltung an die Fraktion Bündis 90/Die Grünen, Stadträtin Niemann, s. GR vom 27.06.07, § 122/1 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zu 1.:

  1. Der völlige Verzicht auf freistehende Einfamilienhäuser ist in der Bauleitplanung bzw. Baulandentwicklung von Schwäbisch Hall nicht vorgesehen. Nach wie vor besteht eine hohe Nachfrage nach diesem Einfamilienhaustyp, der aus Sicht der Verwaltung Rechnung getragen werden muss. In nahezu allen Baugebieten ist jedoch ein Anteil von verdichteter Bauweise in Form von Gemeinschaftswohnanlagen, Reihen- oder Doppelhäusern vorgesehen. Hier steuert jedoch primär die Nachfrage die Bereitstellung der jeweiligen Grundstücksangebote. Mit einer zwanghaft verdichteten Bauweise wird Hall in Konkurrenz zu anderen Mittelstädten und auch zum Umland nicht bestehen können. Als Ergebnis würde eine verstärkte Abwanderung in die Umlandgemeinden stattfinden.
  2. Die weitestgehende Südausrichtung der Gebäude ist seit langer Zeit Standard in unserer Bauleitplanung. Ausnahmen stellen Bereiche dar, wo dieses wegen topographischer Rahmenbedingungen oder besonderer städtebaulicher Gründe nicht zweckgemäß erscheint.
  3. Seit mehr als 30 Jahren werden in Schwäbisch Hall bei der Ausweisung von Pflanzbindungen sog. Laubgehölze fest gesetzt. Die Stadt selbst verwendet bei der Pflanzung des straßenbegleitenden Grüns ebenfalls seit über 3 Jahrzehnten ausschließlich Laubgehölze.
  4. In den neueren Bebauungsplänen ist die Wahl der Dachneigung freigestellt, somit kann der Hauseigentümer selber den für ihn optimalen Winkel festlegen.

Zu 2.:

  1. Eine zivilrechtliche Einengung der jeweiligen Entscheidungsfreiheit eines Bauherrn ist weder bei der Stadt noch bei HGE und GWG vorgesehen.

Zu 3.:

  1. Viele der Neubaugebiete in Hall wie z. B. der Teurershof oder die Grundwiesensiedlung sind als so genannte Fernwärmevorranggebiete ausgewiesen. Auf die Ausübung eines Anschluss- und Benutzungszwangs wird jedoch in jüngerer Zeit verzichtet. Auch hier gilt der Leitsatz, dass zwanghafte Maßnahmen nicht zum Leitbild der Baulandentwicklung gehören.
  2. In den aktuellen Baugebieten wie z. B. Hartäcker, sind aufgrund der großen Distanz zum nächsten Heizwerk keine Fernwärmeanschlüsse, sondern nur Gasversorgung realisiert worden. Für die künftig geplanten Gebiete steht die Entscheidung über die jeweilige Energieversorgung noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Überlegungen, hier verstärkt Gas einzusetzen. Es bestehen weiterhin Planungen, die Energieversorgung auf Biomethangas umzustellen.
  3. Die Festlegung der Heizwärmeversorgung oder die anteilige Nutzung regenerativer Brennstoffe können nicht auf der Ebene der Bauleitplanung festgeschrieben werden. Hierzu fehlt das notwendige rechtliche Instrument. Die zwanghafte Festschreibung über privatrechtliche Verträge ist – wie bereits erläutert – nicht Gegenstand der Baulandentwicklung und -vermarktung der HGE.

Zu 4.:

4.1:

  1. Die Verwaltung ist generell bestrebt, alle Neubaugebiete an das System des öffentlichen Nahverkehrs anzubinden. So ist bspw. für die Mittelhöhe in der Zukunft eine Durchquerung des Gebietes mit einer Buslinie vorgesehen. Ob der Träger des öffentlichen Nahverkehrs dieses Angebot jedoch annehmen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
  2. siehe a)

4.2:

  1. Die Anbindung der Naubaugebiete an das Radwegesystem ist seit Jahren eine Selbstverständlichkeit.

Die Verwaltung nimmt die Leitsätze des Klimaschutzes ernst und ist zusammen mit der an dieser Thematik beteiligten Töchtern bestrebt, ihre Verpflichtungen im Hinblick auf eine Verbesserung des Klimaschutzes zu erfüllen. In vielen Teilbereichen ist die Stadt wesentlich weiter, als es im Rahmen der derzeitigen Forderungen formuliert wird. Die Stadt wird auch künftig eine energieoptimierte Siedlungspolitik betreiben.

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