§ 249 - Schließung von Häckselplätzen des Landkreises; hier: Erhalt des Sammelplatzes Bibersfeld (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 21. Oktober 2014 dem Plan der Kreisverwaltung zugestimmt, von 35 Häckselplätzen im Landkreis 18 zu schließen; zwei Standorte sollen neu entstehen. Auf der Haller Stadtmarkung ist der Platz in Bibersfeld betroffen, in unmittelbarer Nähe davon auf Markung Michelfeld der Platz beim Sportheim und in der Gemeinde Rosengarten die Anlage in Uttenhofen.
Durch den Wegfall dieser „Westschiene“ bleibt für die Bürgerinnen und Bürger von Bibersfeld, Uttenhofen und Michelfeld mit den jeweiligen Teilorten im Westen nur noch der Wertstoffhof am Standort Schwäbisch Hall Teurershof/Breiteich.
Es ist aus Sicht der Verwaltung aller drei betroffenen Gemeinden unsinnig und ökologisch unverantwortlich, dass bisherige Sammelvolumen von ca. 6.400 cbm/Jahr nach Breiteich umzulenken. Entsorgung in der freien Landschaft wird zunehmen und die Gemeinden zusätzlich belasten.
Der Landkreis bietet den betroffenen Gemeinden an, die Plätze einzuzäunen und zu befestigen, wenn die Gemeinden den Platz mit eigenem Personal betreiben. Dafür erhält die Gemeinde eine Pauschale von 3.000 €/ Jahr. Angedacht ist die Öffnung an einem Wochentag und am Samstag. Die Betreiberhaftpflicht bleibt beim Landkreis.
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall beabsichtigt, das Angebot umzusetzen und den Sammelplatz Bibersfeld zu erhalten. Die Gemeindeverwaltungen Michelfeld und Rosengarten werden in ihrer Zuständigkeit dem jeweiligen Gemeinderat den selben Vorschlag machen.
Durch Koordination der Öffnungszeiten in der Westschiene könnte der Bürgerservice dahingehend verbessert werden, dass jeweils abwechselnd montags, mittwochs und freitags eine Anlage geöffnet hat und samstags alle Plätze anfahrbar sind.
In der Kosten-Nutzen-Betrachtung kann die Pauschale von 3.000 € die entstehenden Personalkosten für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zwar nur zum Teil abdecken, aber der Bürgerservice, die Ressourcen-Schonung und die Vermeidung von Mülldumping kompensieren dies deutlich.
Die betroffenen Gemeindeverwaltungen sehen dies außerdem als wichtiges Signal an die Landkreisverwaltung, ihren eingeschlagenen Weg zu überdenken und die Abfallwirtschaftskompetenz in naher Zukunft wieder selbst wahrzunehmen.
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Kreistagesbeschluss, wonach die Anzahl der Häckselplätze im Landkreis reduziert wird. Diese Reduzierung wurde verbunden mit dem Angebot an die Gemeinden, die Häckselplätze entsprechend den neuesten Vorschriften herzurichten und zu umzäunen. Für den Betrieb werden 3.000 € im Jahr gewährt. Der Eigenbetrieb Werkhof, der auch Strauchschnitt zu entsorgen hat, hat nun den Vorschlag gemacht, den Häckselplatz in Bibersfeld zu halten - auch in Hinblick darauf, dass der Häckselplatz Fässlesbrunnen nicht überlastet werden sollte.
Stadtbetriebeleiter Wellinger sieht im Erhalt des Sammelplatzes Bibersfeld ein Angebot an die gesamte Weststadt. Außerdem wird dieses Angebot mit den weiteren Angeboten der Gemeinden Rosengarten und Michelfeld gekoppelt und abgestimmt. Im Interesse der Bürgerschaft sollte das Angebot des Landkreises von den drei Gemeinden angenommen werden.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt merkt an, dass der Landkreis ganz andere Interessen hat wie die Stadt, zudem wurden die Anforderungen an die Häckselplätze erhöht. Er hat Verständnis für den Landkreis, dass dieses Niveau nicht bei 35 Häckselplätzen gehalten werden kann. Er meint jedoch, dass der Bedarf von Schwäbisch Hall vom Landkreis verkannt wurde. Er hinterfragt die Anmerkung, dass die Gemeindeverwaltungen die Abfallwirtschaftskompetenz in naher Zukunft wieder selbst wahrnehmen.
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet aus der Diskussion im Kreistag:
Es ist unzweifelhaft, dass sowohl die wilden Müllablagerungen auf den Häckselplätzen, als auch außerhalb zugenommen haben, jedoch werden die wilden Müllablagerungen außerhalb durch die Schließung der Häckselplätze nicht weniger und das Problem der Beseitigung wird auf die Gemeinden abgewälzt. Folgende zwei Gründe haben ihn zur Sitzungsvorlage bewogen: 1. wird in Kooperation mit den Gemeinden Michelfeld und Rosengarten ein Angebot an die Bürgerschaft geschaffen und 2. ist man durch den Betrieb des Häckselplatzes Bibersfeld durch den Werkhof bei eigenen Anlieferungen flexibler.
Auch Stadtrat Sakellariou hält diesen Kreistagsbeschluss für falsch. Eine Verlagerung von Abfallproblematiken auf die Gemeinde kann nicht hingenommen werden. Er fragt sich außerdem, ob nicht eine pragmatische, bürgerfreundliche Lösung die bessere wäre. Müssen Betonplatten und Einzäunungen überhaupt sein?
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es veränderte rechtliche Rahmenbedingungen gibt, für die der Landkreis nicht verantwortlich ist. Die Einzäunungen haben ihren Grund in Müllablagerungen und in der Entnahme von noch verwertbarem Holz, was als Diebstahl zu werten ist.
Stadtrat Sakellariou hält eine Müllablagerung auf einem befestigten Häckselplatz besser als in der freien Landschaft.
Dem stimmt Oberbürgermeister Pelgrim zu, denn die Beseitigung von wildem Müll in der Landschaft ist dann wiederum Aufgabe der Gemeinde.
Stadträtin Herrmann hat sich lange gegen betonierte, umzäunte Häckselplätze gewehrt, sie sieht jetzt jedoch ein, dass es nicht mehr anders geht und begrüßt das interkommunale Projekt für die Bürgerschaft.
Stadtrat Baumann hat Beratungsbedarf. Ihm geht das Angebot an die Bürgerschaft nicht weit genug. In Schwäbisch Hall wird häufig viel mehr Geld für einen kleineren Nutzungskreis ausgegeben - dann muss diese Aufgabe wohl oder übel nun die Stadt übernehmen.
Dem widerspricht Oberbürgermeister Pelgrim: Das Problem dürfe nicht kommunalisiert werden. Die Abfallwirtschaft ist definitiv Aufgabe des Landkreises, dieser nimmt hierfür auch Gebühren und erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Gebührenüberschuss. Er ist dagegen, dass die Stadt die Aufgabe nun übernimmt und Geld hierfür investiert - dieses Geld fehlt der Stadt an anderer Stelle.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erinnert sich an die Zeiten, in denen die Stadt für die Abfallwirtschaft zuständig war.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Zuständigkeit nach Gesetz beim Landkreis ist. Die Müllabfuhr wurde lange Zeit noch von der Stadt erledigt, als aber Neuinvestitionen in Müllfahrzeuge notwendig wurden, hat die Stadt diese Aufgabe abgegeben.
Stadtrat Baumann missfällt die Zuständigkeitstrennung - diese wird in der Bevölkerung nicht wahr genommen. Er fühlt sich der Bürgerschaft Schwäbisch Halls verpflichtet.
Oberbürgermeister Pelgrim streicht den letzten Absatz der Sitzungsvorlage und ändert den Beschlussantrag.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Der Sammelplatz Bibersfeld wird erhalten.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, an den Landkreis heran zu treten und zu erklären, dass sie eine Einzäunung und Befestigung des Sammelplatzes Bibersfeld wünscht. Ferner wird der Zuschuss zum Betrieb des Sammelplatzes in Höhe von 3.000 € vom Landkreis jährlich beantragt.
(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)