§ 233/6 - Fragestunde: Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse; hier: Hochhalten von Bildern und Spruchbändern durch Zuhörerinnen/Zuhörer (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadträtin Koch bittet um Erläuterung der rechtlichen Lage.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es nur Einzelurteile gibt. Er hat als Vorsitzender des Gremiums darauf zu achten, dass die ordentliche Beratung des Gemeinderats nicht gestört wird. Das Hochhalten von Schildern ohne Kommentar ist in einer rechtlichen Grauzone. In der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2014 wurde das Plakat nicht nur hochgehalten, sondern die Mitglieder des Bürgerforums sind mit einem Spruchband durch den Saal gelaufen. In diesem Fall wird das Prinzip der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ausgenutzt. Dies hat der Vorsitzende zu unterbinden.

Stadträtin Jörg-Unfried weist darauf hin, dass das stille Hochhalten von Plakaten vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung getragen ist. Grundrechte dürfen nur mit einer Ermächtigungsgrundlage eingeschränkt werden. Da keine Regelung in der Geschäftsordnung des Gemeinderats enthalten ist, ist das Hochhalten eines Plakates zu tolerieren. Des weiteren weist sie darauf hin, dass in den letzten zehn bis 15 Jahren bereits des öfteren Plakate hochgehalten wurden. Dies wurde in der Vergangenheit niemals beanstandet und es liegt der Verdacht nahe, dass der Oberbürgermeister bei ihm nicht genehmen Themen ein strengeres Maß anlegt.

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