§ 209 - Neubesetzung des Gutachterausschusses der Stadt wegen Ablauf der Amtszeit (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Amtszeit des Gutachterausschusses läuft mit Datum vom 31.10.2014 ab, die Mitglieder wurden letztmals am 01.11.2010 auf die Dauer von vier Jahren bestellt.
Nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuch) ist die Bestellung notwendig für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten sowie sonstigen Wertermittlungen (Zwangsversteigerungen, Vermögensauseinandersetzungen, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Zwecke usw.).
Voraussetzung für die Bestellung ist, dass die Mitglieder des Gutachterausschusses Sachkunde und Erfahrung in diesem Bereich haben. Dies wurde bei den bisherigen Bestellungen besonders beachtet, die Mitglieder bilden ein qualifiziertes und erfahrenes Team.
Die bisherige Zusammensetzung stellt sich wie folgt dar:
Vorsitzender: |
Joachim Raabe, Bauverständiger Baurechtsamt |
Stellvertretender Vorsitzender: |
Siegfried Kienle, Freier Architekt |
Beisitzer:
|
Stefan Franz, Amtsleiter Baurechtsamt |
Auf Nachfrage haben alle Mitglieder die Bereitschaft geäußert, weiterhin diese ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen, eine reibungslose und effiziente Aufgabenerfüllung ist somit gewährleistet.
Die Genannten sind grundsätzlich für die Tätigkeit im Gutachterausschuss geeignet.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Neubestellung in der bisherigen Besetzung, wie oben genannt, vorzunehmen.
Beschluss:
Gemäß den §§ 1,2 und 5 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 wird der Gutachterausschuss nach dem BauGB in der wie vor beschriebenen Zusammensetzung für die nächsten vier Jahre vom 01.11.2014 bis 31.10.2018 bestellt.
(einstimmig - 30 -; Stadtrat Stein wegen Befangenheit abgetreten)