§ 201 - Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher und deren Stellvertretung; hier: Wahl und Verpflichtung/ Einsetzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung werden die Ortsvorsteherin und die Ortsvorsteher sowie deren Stellvertretung auf Vorschlag der jeweiligen Ortschaftsräte vom Gemeinderat gewählt.

Folgende Vorschläge liegen vor:

Ortschaft

Amt

Name, Vorname

Vorschlag OR

Bibersfeld

 

 

 

Ortsvorsteherin

Fritz, Ute

23.09.2014

1. Stellvertreter

Ott, Martin

2. Stellvertreter

Strecker, Siegfried

Eltershofen

 

 

 

Ortsvorsteher

Schömenauer, Gerhard

16.09.2014

1. Stellvertreter

Geier, Gerd

2. Stellvertreter

Sölter, Herwig

Gailenkirchen

 

 

 

Ortsvorsteher

Pawlitzki, Hartmut

24.07.2014

1. Stellvertreterin

Schmid-Geiger, Suse

2. Stellvertreterin

Vossler, Sonja

Gelbingen

 

 

 

Ortsvorsteher

Memmler, Helmut

23.09.2014

1. Stellvertreter

Nepper, Walter

2. Stellvertreter

Lukassen, Axel

Sulzdorf

 

 

 

Ortsvorsteher

Frank, Walter

22.07.2014

1. Stellvertreter

Stiller, Matthias

2. Stellvertreterin

Egger, Anneliese

Tüngental

 

 

 

Ortsvorsteher

Dorsch, Fritz

17.07.2014

1. Stellvertreter

Siegel, Markus

2. Stellvertreterin

Schierle, Katja

Weckrieden

 

 

 

Ortsvorsteher

Moser, Eckhard

24.07.2014

1. Stellvertreter

Freimüller, Herbert

2. Stellvertreter

Hofmann, Ulrich

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat die Wahl nahe.

 

Nachdem keine Einwände gegen eine offene Wahl erhoben wurden, stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Ortsvorsteherin bzw. die Ortsvorsteher und deren Stellvertretung nacheinander entsprechend der Sitzungsvorlage zur Wahl. Alle Vorschläge der Ortschaftsräte wurden vom Gemeinderat einstimmig bestätigt.

Die Ortsvorsteherin/die Ortsvorsteher leisten das Gelöbnis, sie erhalten von Oberbürgermeister Pelgrim ihre Beamtenurkunde als Ehrenbeamte auf Zeit.
Ortsvorsteherin Fritz erhält ein Blumenpräsent, die anderen Ortsvorsteher Weinpräsente, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten ebenfalls Wein- bzw. Blumengeschenke.

Beschluss:

Wahl der Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher und deren Stellvertretung wie oben aufgeführt.

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