§ 122 - Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeindesrats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem Oberbürgermeister Pelgrim das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis verlesen hat, unterschreiben alle anwesenden, neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates diese Formel.
Anschließend gratuliert er allen Mitgliedern des Gemeinderates zur Wahl und nimmt bei jedem Einzelnen per Handschlag die Einsetzung und Verpflichtung vor. Dabei überreicht er allen Mitgliedern des Gemeinderates eine Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden-Württemberg. Die neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Sarah Bergmann, Damiana Koch, Felix Nestl, Michael Reber, Ulrich Reichert und Hansjörg Stein erhalten die Anstecknadel des Gemeinderates.
Er weist darauf hin, dass die urlaubsbedingt abwesende Stadträtin Schmalzriedt in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.07.2014 gemäß Gemeindeordnung verpflichtet wird.

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