§ 235/1 - Bürgerfragestunde - schriftliches Verfahren; hier: Petition Bahnhofsareal Nord (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

 

Referent des Oberbürgermeisters Domberg verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage von Frau Christine Wagenblast und Ute Gabler.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass dieses Thema noch ausreichend diskutiert werde. Die eingereichten Unterschriften werden den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gebracht. Ob sich an der Sachlage etwas verändert, obliege dem Gremium bei der Beschlussfassung im Gemeinderat.

Anlage: Anfrage Frau Wagenblast und Frau Gabler

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