§ 235/4 - Bürgerfragestunde - schriftliches Verfahren; hier: a) Durchführung von Bürgerfragestunden und Livestreaming von Sitzungen des Stadtrats; b) Fußgängerampelschaltung Zwinger/Bausparkasse (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Referent des Oberbürgermeisters Domberg verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügten Anfragen von Herrn Friedhelm Krätzer.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet zu a), dass die Bürgersprechstunden mit Lockerung der Kontakbeschränkungen wieder eingeführt werden. Bezüglich des Livestreaming von Sitzungen informiert er, dass die Verwaltung u. a. durch Änderung der Hauptsatzung (s. § 239) dies in Zukunft ermöglichen möchte.

Zu b) sagt Oberbürgermeister Pelgrim zu, diese Anfrage schriftlich zu beantworten.

Anlage: Anfrage Herr Krätzer

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