§ 235/2 - Bürgerfragstunde - schriftliches Verfahren; hier: Organisation der Schülerbeförderung im Hinblick auf Hygienestandards (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Referent des Oberbürgermeisters Domberg verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage von Herrn Karlheinz Welz.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass diese Problematik auch von städtischer Seite mehrfach gegenüber dem Landkreis bzw. im Kreistag angesprochen wurde. Nach Auskunft der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH gebe es hier jedoch aufgrund Kapazitätsgrenzen der vorhandenen Schulbusse bzw. beim Personal keine Handlungsalternativen.

Anlage: Anfrage Herr Welz

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