§ 229 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ in Hessental; hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Der Gemeinderat hat am 13.05.2020 (§ 61, öffentlich) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ in Hessental, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 17.02.2020, beschlossen.

Der Entwurf wurde im Zeitraum vom 25.05.2020 bis einschließlich 25.06.2020 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.05.2020.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 7). Aufgrund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart (Anlage 7 unter Nr. 15.) ergab sich in der Begründung eine redaktionelle Änderung.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-03/02„Mittelhöhe III 2. Änderung – Sondergebiet LIDL“ im Maßstab 1:500 vom 17.02.2020 (Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan vom 17.02.2020/10.08.2020 (Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan vom 17.02.2020 (Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17.02.2020 (Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 5: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in Schwäbisch Hall, „Am Kreuzstein“, GMA, 09.11.2018
Anlage 6: Gutachten 4227/1 Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen zum Bebauungsplanverfahren „Mittelhöhe III in Schwäbisch Hall“ vom 31.03.2004 (Kurz u .Fischer GmbH, Winnenden)
Anlage 7: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB vom 22.07.2020

 

Stadträtin Niemann informiert, dass sie die Begründung der Verwaltung zur Stellungnahme des Regionalverbandes Baden-Württemberg und der Verpflichtung eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorzusehen, nicht überzeuge.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass eine Photovoltaikanlage auf ein nach Norden ausgerichtetes Pultdach auf dem Bestandsgebäude eine aufwendige, gegen den Dachwinkel geneigte Aufsetzung benötige, um einen guten Wirkungsgrad zu erhalten. Für ein Bestandsgebäude sei dies auch nachträglich nicht forderbar.

- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Auf Nachfrage von Stadtrat Reichert sagt Erster Bürgermeister Klink zu, dass der nun am Kreisverkehr endende Gehweg künftig eine Querungshilfe ins Wohngebiet „Am Sonnenrain“ erhalten werde.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 7 beschlossen.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0318-03/02 Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl
Der Bebauungsplan Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ wird gemäß § 10, Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:500, vom 17.02.2020 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17.02.2020.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0318-03/02 Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“ werden gemäß § 10, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, vom 17.02.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0318-03/02 „Mittelhöhe III 2. Änderung Sondergebiet Lidl“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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