§ 221 - Ortsdurchfahrt Matheshörlebach: Grundhafte Sanierung; hier: Genehmigung der Entwurfsplanung und Ausschreibung, BA I (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Ortsdurchfahrt (OD) in Matheshörlebach ist von der Verkehrsbedeutung und vom DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr) untergeordnet. Die OD ist ein Teil der K2665. Die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Schwäbisch Hall.

Der Zustand der OD ist mit der Note 4-5 als ausreichend bewertet. In der OD - in der Nähe des Hauses Nr. 12 - ist eine Engstelle, die sowohl das Laufen auf dem Gehweg als auch das Fahren auf der Straße beeinträchtigt. Die Nähe der Straße zum Haus Nr. 29 führt zu Schäden am Haus. Der Gehweg sowie die Fahrbahn werden im Zuge der Sanierung verbreitert.

Die Fahrbahnbreite ist mit 6,0 m geplant. Die Breite des Gehwegs variiert zwischen 1,30 m und 1,80 m. Rundbordsteine sind in der OD geplant. Im Kurvenbereich werden Hochbordsteine eingesetzt. Für die Realisierung der Verbreiterung der Fahrbahn sowie des Gehwegs ist ein Grunderwerb von ca. 100 m² im Flst. 2361 erfolgt.

Die Stadtwerke planen eine Sanierung der Wasserleitung sowie die Breitbandverlegung in Matheshörlebach. Auch die Freileitung (Strom) wird im Erdreich verlegt. Die Beleuchtung ist bereits auf LED umgestellt, allerdings entspricht die Ausleuchtung des Gehwegs nicht den aktuellen Anforderungen. Teilweise sind die Abstände zwischen den Masten zu groß für eine Ausleuchtung. Die richtige Abstände zwischen den Masten soll 30 m nicht überschreiten. Die Kabel sowie die Masten werden ausgetauscht.

Momentan wird die Sanierung des ersten Bauabschnitt (ca. 140 m) vorbereitet. Der Termin für das Ende der Bauausführung ist Mitte August 2021 geplant.

Kosten:
Die Kosten einschließlich der Baunebenkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 442.000,00 €.

Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020 wurden 375.000,00 € eingestellt. Nach der aktuellen Kostenberechnung vom 30.10.2020 belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf ca. 442.000,00 €. Somit müssen 67.000,00 € zusätzlich bereitgestellt werden. Diese wurden von der Verwaltung für den Nachtragshaushalt 2021 angemeldet.

Der Ortschaftsrat behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 15.12.2020.

Anlage: Lageplan

 

Stadträtin Jörg-Unfried informiert, dass sie die Stadt auch als Träger der Straßenbaulast sehe, jedoch fallen Arbeiten an Privatgrundstücken nicht unter den Begriff Straßenbaulast im Sinne des Gesetzes. Bei den beschriebenen Arbeiten am Privatgrundstück Nr. 29, die vorgenommen werden sollen, in der Pflicht Schäden aufgrund der Straßenbaulast abzuwenden, handle es sich um zivilrechtliche Ansprüche zwischen dem Eigentümer und der Stadt. Hier sei nicht der Gemeinderat, sondern der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt zuständig, weshalb sie persönlich dem Handeln nicht zustimmen könne.

- Stadträtin Walter nimmt um 18.05 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim fragt, auf welche Tatsache diese Annahme gestützt sei.

Stadträtin Jörg-Unfried verweist auf die Angaben in der Anlage bei dem Privatgrundstück Nr. 29.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler erklärt, dass unterirdisch Winkelsteine verlegt werden, damit Schäden aus dem Betrieb der Straße heraus auf die Fundamente des Hauses verhindert werden können.

Auf die Frage von Stadträtin Niemann nach der Einordnung der Ortsdurchfahrt Matheshörlebach im Straßensanierungskonzept informiert Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler, dass diese Straße nicht mit Dringlichkeit eingeordnet war, jedoch im Zusammenhang mit den Schäden an dem Gebäude Nr. 29 sowie aufgrund der Gefährlichkeit der Straßenenge und der Tatsache, dass die Stadtwerke hier Leitungsarbeiten vornehmen, die Einplanung des Projektes erfolgte. Bezüglich der notwendigen Umleitung soll die Sperrung von Tüngental aufgrund der Sanierung der Ortsdurchfahrt genutzt werden, so dass hier ohnehin weniger Verkehr sein wird.

Oberbürgermeister Pelgrim empfiehlt Kenntnisnahme bis zur Klärung der vorgebrachten Einwände. Von Seiten des Gemeinderats besteht kein Widerspruch.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Der vorgelegten Entwurfsplanung - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - wird zugestimmt.
(Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage bleibt ohne Abstimmung.)

- Stadtrat Baumann und Stadtrat Reichert nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

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