§ 167 - Kooperationsvertrag mit der Deutsche Glasfaser (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt im Stadtgebiet den Aufbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante Fibre to the Home (FttH). Dazu möchte sie mit der Stadt Schwäbisch Hall einen Kooperationsvertrag, unter Wahrung der wettbewerbsrechtlich neutralen Position der Stadt, abschließen. Ziel des beiliegenden Kooperationsvertrags ist es, das auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verliehene Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrswegen auszugestalten und dabei den Kooperationsgedanken zu unterstreichen, um den möglichst flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur von Deutsche Glasfaser im Stadtgebiet zu unterstützen.
Die Deutsche Glasfaser baut die Glasfaserinfrastruktur in Gewerbegebieten bestehend aus Glasfaserleitungen und/oder Leerrohrsystemen. Die aktive Netzinfrastruktur des Glasfasernetzes soll von der Vodafone GmbH errichtet und betrieben werden. Die Vodafone GmbH soll zu dem auch Vertragspartner der jeweiligen Endkunden werden.
Der Kooperationsvertrag basiert auf dem mit dem Städtetag Baden-Württemberg abgestimmten Mustervertrag und soll das Verwaltungsverfahren nach den §§ 68 ff Telekommunikationsgesetz lediglich ausgestalten und selbst kein Wegenutzungsrecht begründen.
Entsprechend der Anlage 1 plant die Deutsche Glasfaser als erstes den Ausbau im Bereich der Gewerbegebiete Raiffeisenstraße, Gründle und in Teilen des Solparks. Dabei sollen auch bestehende Leerrohrleitungen der Stadt gegen Entgelt in einem separaten Mietvertrag angemietet werden. Die Bedarfsabfrage erfolgte im Rahmen einer sogenannten Nachfragebündelung und ergab eine ausreichende Anzahl an Verträgen über Glasfaserprodukte zwischen Dienstanbietern und Privat-/ und/oder Geschäftskunden. Aktuell läuft zusätzlich diese Nachfragebündelung im Gewerbegebiet Stadtheide und im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West sowie im Gewerbegebiet Kerz der Gemeinde Michelfeld.
Der Kooperationsvertrag soll eine Laufzeit von 30 Jahren haben. Er verleiht der Deutsche Glasfaser keine über das Telekommunikationsgesetz hinausgehenden Rechte, sondern füllt Interpretationsspielräume und stellt die "Spielregeln" zum Ausbau, zu möglichen Erweiterungen und technischen Innovationen des Netzes auf. Grundsätzlich kann die Stadt im Stadtgebiet auch Marktbegleiter ausbauen lassen. Lediglich in dem gleichen Polygon (aktuell: Ausbaugebiet Gewerbegebiet Raiffeisenstraße, Gründle und Teile des Solparks - siehe Anlage) geht dies aufgrund des im Telekommunikationsgesetz verankerten Überbauverbotes nicht. Bei dem Vertrag handelt es sich somit nicht um einen Exklusivvertrag.
Die Verwaltung begrüßt die Initiative der Deutschen Glasfaser insbesondere, weil ohne kommunale Gelder in dem Ausbaugebiet ein Glasfaseranschluss den Endkunden ermöglicht wird. Es wird vorgeschlagen, dem heutigen Kooperationsvertrag mit dem oben beschriebenen Ausbaugebiet zuzustimmen. Gleichzeitig sollte die Verwaltung ermächtigt werden, auf Grundlage dieses Kooperationsvertrages, auch Nachträge für weitere Ausbaugebiete im Stadtgebiet abzuschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Kooperationsvertrag
Anlage 2: Ausbaugebiet Polygon GG Schwäbisch Hall VF 26203
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass sich die Aufgriffsschwelle für den Breitband-Ausbau von bisher 30 Mbit/s auf jetzt 100 Mbit/s geändert habe und somit Erweiterungsflächen, welche bisher bei 50 Mbit/s lagen, nun mit aufgenommen werden können. Dies werde sich künftig auf das Investitionsverhalten der Unternehmen auswirken.
- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Auf die Frage von Stadtrat Tette, ob der Breitband-Ausbau lediglich im Gewerbegebiet erfolge oder ob künftig Haushalte auch damit versorgt werden, informiert Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Lindenmeyer, dass die Deutsche Glasfaser nur Gewerbegebiete bediene. Vor einigen Tagen wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die Deutsche Glasfaser auch den Breitband-Ausbau in den Gewerbegebieten Kerz in Michelfeld und in Teilen der Stadtheide eigenwirtschaftlich ohne jegliche Zuschüsse durchführen werde. In Sulzdorf wurde vor kurzem mit der Telekom ein Vertrag mit dem Gewerbegebiet Brückäcker und anschließende Straßen geschlossen. Mit der Aufgriffsschwelle für den Breitband-Ausbau auf 100 Mbit/s sieht die Verwaltung eine Möglichkeit mit den Stadtwerken und entsprechenden Fördermitteln die Glasfaserversorgung in die Wohngebiete und Mischgebiete zu bringen.
- Stadtrat Gehrke nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
Beschluss:
Dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Deutsche Glasfaser entsprechend der Anlage und möglichen Nachträgen für weitere Ausbaugebiete im Stadtgebiet wird zugestimmt.
(einstimmig - 31)