§ 161 - Jahresabschluss Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zum 31.12.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Steuerbüro Hank und Partner hat den Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall aufgestellt. Die Prüfung erfolgt durch den Fachbereich Revision.

Nachfolgend finden Sie hier die wichtigsten Eckdaten zum Jahresabschluss 2019 im Vergleich zu den vorangegangenen Wirtschaftsjahren seit einschließlich 2015:

siehe Grafik

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall schließt mit einem hoheitlichen Verlust in Höhe von 351 T€, welcher direkt durch Zahlungen der Stadt ausgeglichen wird, sowie einem gewerblichen Verlust in Höhe von 852 T€. Der städtische Zuschuss für das Jahr 2019 beträgt 1.200 T€. Der Bilanzverlust beträgt somit 3.649,47 €.
Der Bilanzverlust soll von der Stadt übernommen werden.

Bilanz

Das Anlagevermögen des Eigenbetriebes Tourismus und Marketing Schwäbisch Hall in Höhe von 918 T€ besteht im Wesentlichen aus Betriebs- und Geschäftsausstattung der Tourist Information am Hafenmarkt 3 sowie des Veranstaltungs- und Kongresszentrums „Fassfabrik“ im Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall-Hessental.

Das Umlaufvermögen besteht im Wesentlichen aus liquiden Mitteln (1.600 T€). Das Vorhalten dieser relativ hohen Liquidität ist notwendig, da der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall stichtagbezogen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.216 T€ bilanziert.

Gewinn- und Verlustrechnung

siehe Grafik

Im Lagebericht werden die Geschäftstätigkeiten sowie die wirtschaftliche Situation des Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall erläutert.

Anlage: Bilanz mit Anlageentwicklung und Lagebericht

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf eine Anmerkung des Fachbereichs Revision zum Jahresabschluss des Eigenbetriebs, wonach der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ in Höhe von 621.580,25 € (Aktiva und Passiva) dadurch entstand, dass der Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Regeln, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt, aufgestellt wurde. Die künftige Erstellung des Jahresabschlusses erfolge entlang der Eigenbetriebsverordnung, der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ stehe dann nicht mehr in der Bilanz, somit gebe es im Ergebnis keine Bilanzverlängerung mehr.

Ferner wird festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2019 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage des Prüfungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.
(ohne Abstimmung)

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