§ 157 - Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2021; hier: Fristen, Termine und Ausschreibungstext (öffentlich)
Sachvortrag:
1. Wahltag
Als Wahltag wird der Sonntag, 18. April 2021, und für eine eventuelle notwendige Neuwahl, Sonntag, 2. Mai 2021, vorgeschlagen.
2. Ausschreibung
Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers am Freitag, den 5. Februar 2021, zu veröffentlichen.
Nach § 10 KomWG darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 22. März 2021, vorgeschlagen.
3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)
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Freiwerden der Stelle Dienstag, 1. Juni 2021
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Frist für die Wahl
frühestens drei Monate Montag, 1. März 2021
spätestens ein Monat Freitag, 30. April 2021 -
Die Wahl ist möglich
frühestens am Sonntag, 7. März 2021
spätestens am Sonntag, 25. April 2021 -
Wahltag Sonntag, 18. April 2021
evtl. Neuwahl Sonntag, 2. Mai 2021
spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl Sonntag, 16. Mai 2021 -
Ausschreibung der Stelle
spätestens zwei Monate vor dem Wahltag Mittwoch, 17. Februar 2021
Vorschlag: Freitag, 5. Februar 2021 -
Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen,
frühestens am 27. Tag vor der Wahl Montag, 22. März 2021
spätestens am 16. Tag vor der Wahl (3. Freitag vor dem Wahltag) Freitag, 2. April 2021 (Karfreitag)
Vorschlag: Montag, 22. März 2021 -
Beschluss über die Zulassung der Wahl-
vorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
spätestens am 16. Tag vor der Wahl Freitag, 2. April 2021
Vorschlag: Montag , 29. März 2021 -
Bekanntmachung der zugelassenen
Bewerbungen, spätestens am 15. Tag
vor der Wahl Samstag, 3. April 2021
Vorschlag: Donnerstag, 1. April 2021 (Gründonnerstag)
4. Berechnung der Fristen (eventuelle Neuwahl)
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Tag der Neuwahl
(frühestens zwei Wochen nach der Erstwahl) Sonntag, 2. Mai 2021 -
Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen
Beginn:
frühestens am Tag nach der Wahl Montag, 19. April 2021
Ende:
frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl Mittwoch, 21. April 2021
spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl Freitag, 23. April 2021
Vorschlag: Mittwoch, 21. April 2021 -
Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen
spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl,
also in der Regel am 2. Freitag vor dem
Tag der Neuwahl Freitag, 23. April 2021
Vorschlag: Donnerstag, 22. April 2021
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Öffentliche Bekanntmachung der
zugelassenen Bewerbungen
spätestens am 8. Tag vor dem Tag
der Neuwahl Samstag, 24. April 2021
Vorschlag: Samstag, 24. April 2021
5. Ausschreibungstext
siehe Anlage: Überarbeiteter Ausschreibungstext (Tischvorlage)
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag über den Ablauf des Wahlverfahrens und dem Ausschreibungstext zu.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)