§ 105 - Taubenvergrämung Innenstadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Tauben stellen in Schwäbisch Hall zunehmend ein Problem dar, da sie Schmutz hinterlassen sowie Krankheitsüberträger sind und die Bausubstanz von historischen Gebäuden beschädigen sowie verschmutzen. Vor allem in der dicht besiedelten Innenstadt steigt die Population mit dem zur Verfügung stehenden Nahrungs- und Futterangebot und man kommt der massiven Präsenz der Stadttaube nur noch schwerlich bei. Der Bestand darf aber nur in Ausnahmefällen reduziert werden. Die wissentliche Verletzung von Wirbeltieren ist in Deutschland auch strafbar und unterliegt einem Tötungsverbot durch Privatpersonen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher Notwendigkeit durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer.

Schäden und Beeinträchtigungen durch Tauben sind:

  • Verschmutzungen durch Taubenkot,
  • Sachschäden an Gebäudefassaden,
  • Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse (Nestbau),
  • Beschädigung von Auslageware durch Taubenkot,
  • Belästigung der Freiluftgastronomie,
  • Lärmemission und Geruchsproblematik,
  • Gesundheitsgefährdung durch Parasiten,
  • Übertragung bakterieller Krankheiten,
  • Atemwegsinfektionen durch Aerosole.

Eine fachgerechte Taubenabwehr zählt daher zum Themenbereich der Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung und bedarf einer aktiven und kompetenten Vorgehensweise. Kommunale Auftraggeber geben als zuständige Behörde Maßnahmen zur Taubenabwehr in Auftrag, wenn öffentliche Plätze verunreinigt werden und der Lebensstandard mit dem Aufenthalt im Freien unter dem Taubenbefall mit den beschriebenen Auswirkungen leidet.

Methoden und Maßnahmen gegen Taubenplagen:

  • Taubenabwehr mit Ultraschall,
  • Akustische Taubenabwehrsysteme,
  • Baulicher Objektschutz (Spikes),
  • Schutznetze und Taubengitter,
  • Elektrische Vorrichtungen,
  • Taubenabschreckung durch Vergrämung.

Die Vergrämung bezeichnet das gezielte Vertreiben (Verscheuchen) oder gewollte Fernhalten von Wildtieren. Dabei werden angeborene Verhaltensweisen zur umweltneutralen Beeinflussung der anvisierten Wildtiere ausgenutzt, z.B. durch Vortäuschen natürlicher Feinde.

Die Bielriet-Falknerei in Wolpertshausen-Cröffelbach bietet eine geeignete Abschreckung von lästigen Tauben mittels Greifvögeln an. Durch die Präsenz von Falken bzw. Wüstenbussards im Nahbereich werden durch die Anwesenheit der Vögel Stressreaktionen bei den Tauben erzeugt. Wüstenbussarde aus der Familie der Habichtart sind mittelgroße Greifvögel mit Abstammung aus den USA.

Dabei begeht der Falkner mit seinen Raubvögeln durch die Innenstadt und vertreibt die Tauben durch Störung der Lebensbedingungen mittels kurzweilig wechselnden Flugaktivitäten. Um einen anhaltenden Erfolg zu erzielen ist ein auf die vorliegenden Hotspots bedarfsgerechter Aufwand von bis zu 30 Stunden im Monat über ein Jahr vorgesehen. Eine geeignete Taubenabwehr funktioniert durch langfristig angelegte Störaktionen verletzungsfreier Vergrämungsmaßnahmen. Sitz- und Nistplätze werden nach mehrmaliger Anwendung durch die Tauben dann nicht mehr belegt und angeflogen.

Der Einsatz kann im Sommer 2020 beginnend durch die regionale Bielriet-Falknerei zum Kostenaufwand von 800,- €/Monat (netto) erfolgen. Dies entspricht einem Stundensatz von rund 27,- €/h (netto). Referenzen und gute Erfahrungen liegen vergleichsweise seit zwei Jahren in Crailsheim mit o.g. Falknerei vor. Dort werden diese natürlichen Feinde zur Eindämmung der Taubenpopulation bereits erfolgreich eingesetzt.

Vom Werkhof sollen zusätzlich Brutkästen gefertigt und zur Ansiedlung von wildlebenden Wanderfalken an verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet als ergänzende Präventionsmaßnahme bereitgestellt werden. Die Entfernung von Taubennestern mit Eierbeseitigung ist eher als Schadensbegrenzung als zur qualifizierten Abwehrmaßnahme anzusehen.

Um nachweisbare Erfolge zu erzielen ist es ansonsten grundsätzlich notwendig ein konsequentes Fütterungsverbot der Tauben durch die Bevölkerung einzuhalten und mit Kontrollen der Ordnungsbehörde durchzusetzen.

Die Vergrämung wird vorab noch mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall, dem Umweltzentrum und dem Naturschutzbund Deutschland (NaBU) abgestimmt. Die Maßnahme wird vom Stadtbetrieb koordiniert und im Auftrag des Fachamtes ausgeführt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die beschriebene Vorgehensweise zur verletzungsfreien Vergrämung von Tauben in der Innenstadt von Schwäbisch Hall durch den Einsatz von natürlichen Feinden mittels Greifvögeln wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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