§ 69/9 - Fragestunde: Stellungnahme von Oberbürgermeister Pelgrim zum heutigen Artikel „OB lässt Prüferin versetzen“ im Haller Tagblatt; hier: Frage von Stadträtin Schumacher-Koelsch (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. GR vom 13.05.2020, §§ 68/4, 69/3, 69/7 und 69/8, öffentlich
Stadträtin Schumacher-Koelsch wünscht Einsichtnahme in den nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2000.
Oberbürgermeister Pelgrim sichert dies zu.
Stadträtin Schumacher-Koelsch ist der Auffassung, dass aufgrund Kenntnisnahme über die verstärkte Durchführung des Contolling im Jahr 2000 der Gemeinderat nun einen Beschluss über die Verortung des Bau-Controlling fassen müsse.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert detailliert, dass Bau-Controlling als Steuerungsinstrument originäre Aufgabe der Verwaltung sei und damit im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters liege. Dagegen sei die Rechnungsprüfung eine Angelegenheit der der Innenrevision. Durch die Versetzung erfolge eine Stärkung, da das Bau-Controlling in den originären Zuständigkeitsbereich verlegt werde.