§ 48/3 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung: Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Woh-nungsbaugesellschaft mbH im Wirtschaftsjahr 2020 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall in seiner Sitzung am 06.02.2020 (§ 22) der Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH in Höhe von 5.500.000,00 € zugestimmt hat.