§ 115 - Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil A; hier: Langenfelder Ziegelhütte und Kühläcker (Mittelhöhe IV), Hessental - Parallelverfahren - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil A am 25.04.2007 im Entwurf aufgestellt. Auftragsgemäß wurde die erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange /Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Während von der Bürgerschaft keine Stellungnahme zu der Fortschreibung einging, hat sich das Landratsamt Schwäbisch Hall - Untere Naturschutzbehörde - zur Flächennutzungsplanung geäußert. Es weist im Schreiben vom 18.06.2007 (nach Ablauf der Anhörungsfrist) darauf hin, dass aus seiner Sicht die Notwendigkeit besteht - im Flächennutzungsplan - im Rahmen der Umweltprüfung, Alternativlösungen aufzuzeigen.


Abwägungsvorschlag:

Diese Ansicht wird von der Verwaltung nicht geteilt.

Der Gesetzgeber hat das sog. Parallelverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) ausdrücklich so strukturiert, dass der Umweltbericht, dessen Erforderlichkeit nicht zu bestreiten ist, entweder auf der Ebene des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans abgearbeitet wird.

Für die Bebauungsplanverfahren Langenfelder Ziegelhütte und Kühläcker (Mittelhöhe IV) ist jeweils ein umfangreicher Umweltbericht ausgearbeitet worden. Dieser wurde jeweils mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Im Fall Langenfelder Ziegelhütte ist über die Umsetzung der jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Landratsamt abgeschlossen worden.

Insoweit erübrigt sich eine nochmalige Ausarbeitung des Umweltberichtes auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es sich im Fall der Langenfelder Ziegelhütte lediglich um eine Ergänzung der bereits ausgewiesenen überbaubaren Fläche handelt. Aus topographischen und siedlungstechnischen Gründen gibt es hierfür keine Alternative. Auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts ist die Ausarbeitung der Alternativuntersuchungen entbehrlich.

B e s c h l u s s:

Die Ausführungen der Verwaltung im Sachvortrag werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die 7. Fortschreibung, Teil A, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend sind der Entwurf der Planungsgruppe IKOS vom 08.05.2007 sowie die dazugehörenden Lagepläne Nr. 1 - 2 vom 08.05.2007.

Die Verwaltung wird zur entsprechenden Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss autorisiert.

(28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

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