§ 49/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sperrung B14/19; Sperbersbachbrücke, Untermünkheim - Weilertunnel (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 18.11.2013, § 252/4

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass er beim Land nochmals vorstellig wurde um den Weilertunnel angesichts der o. g. Maßnahme vorzuziehen. Daraufhin gab es eine Rückmeldung des Landes, dass die Leistungsfähigkeit der Durchgangsstraßen in Schwäbisch Hall gegeben ist. Es erfolgt jedoch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Eine Besprechung am Vormittag hat ergeben, dass es seitens der übergeordneten Behörden noch keinerlei Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit der Stadtdurchfahrt von Schwäbisch Hall gibt. Es werden nun entsprechende Zählungen und Erhebungen vorgenommen. Daneben ist eine Überlegung des Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann in der Diskussion; hiernach soll der Schwerlastverkehr aus Untermünkheim herausgehalten werden, um so die Reparaturarbeiten am Sperbersbach hinauszuziehen, bis der Weilertunnel umgesetzt ist.

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