§ 77 - Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder von 1 - 3 Jahren in der Tageseinrichtung in Gelbingen (öffentlich)

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Sachvortrag:


Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung ist die rechtliche Grundlage für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen worden. Bildung, Betreuung und Erziehung für diese Altersgruppe wird von Eltern immer stärker nachgefragt. Der bedarfsgerechte Ausbau der Krippenplätze in den letzten Jahren im Stadtgebiet von Hall wird sehr gut angenommen, so dass die Platzkapazitäten ausgelastet sind.
Es bestehen weitere Anfragen von jungen Familien nach Betreuungsmöglichkeiten. In der Tageseinrichtung "Villa Kunterbunt" in Gelbingen bestehen - bedingt durch den starken Rückgang der Kindergartenkinder - Raumkapazitäten, die zur Einrichtung einer Krippengruppe ideale Voraussetzungen bieten. Der Umfang des Betreuungsangebots sieht vor:

Bis zu 10 Kleinkinder ab 1 Jahr Betreuungszeit: 3 x wöchentlich 6 Stunden (Elternbeitrag: 135,-- €) oder 5 x wöchentlich 6 Stunden (Elternbeitrag: 225,-- €)

Die pädagogische Arbeit richtet sich nach den Standards des städtischen Qualitätshandbuches.
Die für die Kleinkindgruppe erforderlichen Fachkräfte können aus den vorhandenen Personalkapazitäten anderer Einrichtungen rekrutiert werden.
Nach der neuen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung der Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen erhält die Stadt einen jährlichen Zuschuss von 9.780,-- € Stadträtin Jörg-Unfried erläutert eine in Kürze zu erwartende Änderung des gesetzlichen Unterhaltsrechts, woraufhin künftig noch mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder gebraucht werden dürften. Nach kurzer zustimmender Aussprache wird einstimmig - 34 - folgender Beschluss gefasst:
Der Einrichtung einer Krippengruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Gelbingen zum Kindergartenjahr 2007 / 2008 wird zugestimmt.

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