§ 73 - Arbeitsvergaben zum weiteren Ausbau der Ostumfahrung (öffentlich)

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Sachvortrag:


Im rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gesamtprojekt Ostumfahrung ist der Anschluss der Ostumfahrung an die L1060 in Form eines Kreisverkehrsbauwerkes vorgesehen. Im Rahmen der Antragstellung für GVFG-Fördermittel wurde dieser Anschlusspunkt jedoch aus dem Förderantrag herausgestrichen. Das Land Baden-Württemberg als Träger der Straßenbaulast für die Landesstraße, auf der dieser Kreisverkehr geplant ist, lehnt es ab, hierfür die notwendigen Kosten zu übernehmen bzw. bereitzustellen. Das Land selbst ist nicht GVFG-förderfähig. Insoweit wäre der Ausbau der Ostumfahrung auf den Anschluss der L2218 bis zur Raiffeisenstraße beim Gewerbegebiet Gründle beschränkt.

Aufgrund des sehr günstigen Ausschreibungsergebnisses für den 1. und 2. Bauabschnitt blieben sowohl die Stadt als auch die Zuschussbeteiligung der GVFG-Förderstelle weit hinter den prognostizierten Kosten zurück. Die Bauverwaltung hat daraufhin vorgeschlagen, nochmals mit der Straßenbauverwaltung zu reden, um eine weitere Bewilligung für den Ausbau des Kreisverkehrsbauwerkes zu erhalten. Die Straßenbauverwaltung in Stuttgart zeigte sich hierbei sehr kooperativ. Darüber wurde am 20.12.2006 im Gemeinderat berichtet.

Zwischenzeitlich liegt die Zustimmung vom Regierungspräsidium zur Planungsergänzung für den Anschluss an die L1060 vor. Folgendes weitere Vorgehen ist nun erforderlich:

  1. Auftragserteilung an die NOW Nordostwasserversorgung zur Verlegung von zwei Wasserleitungen - Kosten ca. 110.000,-- €
    Für den Neubau der Straßentrasse K2600 ist zuvor die Verlegung von zwei Hauptwasserleitungen der NOW erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 110.000,-- € beziffert. Die Verwaltung sollte bevollmächtigt werden, den entsprechenden Arbeitsauftrag an die NOW zur Verlegung der Wasserleitungen zu erteilen.

  2. Ergänzung des Schutzmantelrohres der Gasfernleitung Die Gasfernleitung der GVS liegt im unmittelbaren Einzugsbereich des geplanten Kreisverkehrs. Die Lage dieses Bauwerks wurde so gewählt, dass kein Eingriff im Bereich des Mantelrohrs der Gasleitung erforderlich wird. Die Leitung muss lediglich auf einer Länge von ca. 60 m für die Überbauung verstärkt bzw. abgedeckt und die Mantelrohr­enden für spätere Freilegungen zugänglich gemacht werden. Die Kosten für diese Baumaßnahme werden von der GVS auf ca. 90.000,-- € beziffert.
    Es wird vorgeschlagen, der GVS den Arbeitsauftrag zur Verlängerung des Schutzmantelrohres zu den genannten Konditionen zu erteilen.

  3. Auftrag zur Herstellung des Straßenkörpers und des Kreisverkehrs Im Einvernehmen mit der Controllingstelle wurde festgelegt, dass die Folgeaufträge für die Herstellung des Straßenkörpers und des Kreisverkehrs (3. Bauabschnitt) der Firma Kirchhoff auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung von 2006 erteilt werden sollen. Die Firma ist mit dieser Regelung prinzipiell einverstanden. Den Kosten liegt die Massenermittlung des Ingenieurbüros Haisch, Backnang, zugrunde.
    Es wird vorgeschlagen, die Bauverwaltung zu ermächtigen, mit der Firma Kirchhoff eine Nachtragsvereinbarung über die Fortsetzung des 3. Bauabschnittes (hier: Anschluss an die L1060) zu treffen und die Firma entsprechend zu beauftragen.

Die genannten drei Positionen sind nach den GVFG-Richtlinien förderfähig. Somit erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 70 % der erforderlichen Bauleistungen.

Darstellung der Gesamtfinanzierung

Das Gesamtprojekt Ostumfahrung wurde ursprünglich auf 9,2 Mio. € geschätzt. Der bewilligte Fördersatz gemäß GFVG beläuft sich auf 5,552 Mio. €. Im Haushalt der Stadt wurden für das HHJ 2006/2007, einschließlich eines Nachtrages aus dem Jahr 2005, Mittel in Höhe von 7,4 Mio. € bereit gestellt. In diesem Betrag sind leider nicht die Werte für die Grundstücke, die die Stadt für die Realisierung der Ostumfahrung bereitstellen musste, eingerechnet. Nachdem diese Grundstückswerte jedoch in der Gesamtbilanz als Kosten darzustellen sind, ist eine Korrektur des Ansatzes im HHJ 2008 erforderlich.

Die Kosten für die Fertigstellung des 1. und 2. Bauabschnittes belaufen sich nach den gegenwärtigen Rechnungen auf 6,705 Mio. €. Für den 3. Bauabschnitt werden einschließlich der Verlegung der Gas- und Wasserleitungen 700.000,- € benötigt. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 7,405 Mio. €. Nach dem derzeitigen Stand ist eine Unterdeckung in Höhe von 5.000,-- € zu erwarten.

Insgesamt ist festzustellen, dass es der Verwaltung gelingen wird, das Projekt Ostumfahrung auf der Ebene der ursprünglichen Planung entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan, in allen drei Bauabschnitte mit der Kostenmasse des geschätzten 1. und 2. Bauabschnitts zu realisieren.

In diesem Zusammenhang regt Stadtrat Dr. Graf von Westerholt mit Schreiben vom 19.04.2007 Folgendes an: Die zügige Umsetzung des Baus der Ostumfahrung ist erfreundlich und wird allseits gelobt. Allerdings scheint der Nahverkehr unterhalb der Pkw- / Lkw-Ebene vernachlässigt worden zu sein. Wir haben seit Beginn der Planungsphase auf die Berücksichtigung von Feld- und Radwegen hingewiesen, die zumindest den bisherigen Verkehr aufnehmen.

Es gibt einen nicht unerheblichen Querverkehr im Stadtrandbereich. Die bisherigen Verbindungs-Feldwege von der Bühlertal- zur Tüngentaler Straße und etwas östlich versetzt von der Tüngentaler Straße zur ehemaligen B 14 wurden von Schülern als Radweg zur Schule, von Pendlern als Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, von sonstigen Radfahrern, Joggern und Spaziergängern genutzt. Es gibt einen Bedarf für Landwirte, die im Stadtrandbereich versetzt Flächen bewirtschaften und die Querwege nutzten.

Die letztgenannte Querverbindung Tüngentaler Straße/ ehemalige B 14 ist nun unterbrochen. Der die Ostumfahrung begleitende Feldweg endet leider an der Brücke – ca.150 m vor der bisherigen Tüngentaler Straße.

Die Verwaltung soll bitte prüfen, wie das Defizit der Nebenwege - für die es aufgrund des Baus der Ostumfahrung einen Bedarf gibt - möglichst noch in der Bauphase gelöst werden kann. Die Alternative, die wir sehen, wäre die Nutzung der Ostumfahrung durch Radfahrer, was hinderlich für den fließenden Verkehr und gefährlich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erscheint.

B e s c h l u s s :
  1. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Aufträge zur Verlegung der Wasserleitung an die NOW zum Preis von 110.000,-- € zu erteilen.
  2. Sie wird ferner bevollmächtigt, die GVS mit der Verlängerung des Schutzmantelrohres zum Preis von ca. 90.000 -- € zu beauftragen.
  3. Die Verwaltung erhält außerdem den Auftrag, mit der Firma Kirchhoff eine Ergänzung des Bauvertrages für die Realisierung des 3. Abschnittes bis zum Preis von 750.000 € abzuschließen.
(einstimmig - 34 -)
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