§ 269 - Bebauungsplan "Wolfsbühl", Kreuzäcker; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die bestehende Wohnsiedlung „Kreuzäcker“ soll durch eine kleinräumige Gebietserweiterung arrondiert werden. Im Zuge der randlichen Erweiterung besteht die Möglichkeit, bislang ungünstig zugeschnittene Randgrundstücke in Form und Bebaubarkeit zu optimieren und somit Baumöglichkeiten im angrenzenden Bestand zu schaffen, d. h. Nachverdichtungspotentiale im verträglichen Umfang zu aktivieren. Durch die geplante Wohnbebauung kann dem örtlichen Bedarf an Wohnbaugrundstücken nachgegangen werden.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße von ca. 2,4 ha, wovon ca. 0,5 ha auf die überplanten, bestehenden Siedlungsbereiche entfallen. Demnach umfassen die tatsächlichen Neubauflächen ca. 1,9 ha.

Insgesamt werden rund 27 Baugrundstücke neu erschlossen, die sich in fünf Mehrfamilienhäuser, zwölf Bauplätze für Hausgruppen und zehn Bauplätze für eine Einzel- oder Doppelhausbebauung gliedern. Darüber hinaus bestehen für fünf Wohnbaugrundstücke Nachverdichtungspotentiale.

Das Gebiet wird im Wesentlichen durch einen Ringschluss zwischen den bestehenden Straßen Gmelinweg und Komberger Weg erschlossen und an den genannten Punkten an das vorhandene örtliche Verkehrsnetz angebunden. Im Übergang zur der bestehenden Siedlung sind zwei zentrale Quartiersplätze vorgesehen. Diese sollen als Bindeglied zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen und der Erweiterungsfläche fungieren und zusätzlich zu den erforderlichen verkehrlichen Funktionen auch als Aufenthalts-, Kommunikations- und Spielfläche dienen. Durch zentrale Baumpflanzungen tragen diese darüber hinaus zur Durchgrünung des Gebietes bei.

Im derzeit noch wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Misch- und Sonderbaufläche (M und SO) dargestellt. In der jetzigen in der Aufstellung befindlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, 7D Fortschreibung) ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt.

Das Fortschreibungsverfahren ist schon weit fortgeschritten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass dieses vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens mit der Darstellung des Plangebiets als geplante Wohnbaufläche zum Abschluss gebracht wird.

Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Analge 1: Lageplan

Anlage 2: Präsentation

 

Dipl.-Ing. Mezger trägt anhand beiliegender Präsentation vor. Hauptpunkte sind

  • Erschließung durch die bestehenden Straßen der Kreuzäckersiedlung (Gmelinweg/ Komberger Weg);
  • Aufgrund des Zuschnitts der Grundstücke wirkt der Bebauungsplan auch auf bereits bestehende Gebäude;
  • Es sollen fünf Punkthäuser, zwölf Reihenhäuser und zehn Einzel-/Doppelhäuser entstehen;
  • Die Dachform ist entsprechend der Umgebung (flachgeneigtes Satteldach oder Flachdach) anzupassen.

Durch den Gemeinderat sollte nun der Aufstellungsbeschluss erfolgen, d. h. es erfolgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Satzungsbeschluss erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Fraktionsübergreifend wird für dieses Vorhaben Zustimmung signalisiert.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt regt jedoch an, über eine Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße nachzudenken.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“:
Der oben genannte Bebauungsplan Nr. 0142-07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros mquadrat im M 1:500 vom 06.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Wolfsbühl“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wolfsbühl“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro mquadrat vom 06.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0142-07. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

Ergänzung
Eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße ist zu prüfen.
(einstimmig - 22 -)

Meine Werkzeuge