§ 268 - Bebauungsplan "Weilerwiese"; hier: Änderung Baufeld und Stellplatznachweis für das Ärztehaus - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 18.03.2013, § 57 nö wurde vom Architekturbüro Kraft & Kraft das Projekt Ärztehaus Weilerwiese vorgestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude auf der Weilerwiese, das zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung errichtet werden soll (siehe Lageplan). Träger des Vorhabens ist die Ärztegruppe um Herrn Dr. Keller.

Um dieses Bauprojekt zu realisieren, ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Weilerwiese zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans hat im wesentlichen folgende Inhalte:

  • Für das Ärztehaus wird ein Baufeld für ein dreigeschossiges Gebäude ausgewiesen
  • Der erforderliche Stellplatznachweis für das Ärztehaus wird im Untergeschoss in Form eines Parkdecks nachgewiesen. Hierzu ist die Ausweisung von unterirdischen Stellplatzflächen erforderlich. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses Parkhaus bis zur zukünftigen Spielplatzfläche der Weilerwiese auszudehnen. Diese Option sollte jetzt schon in den Bebauungsplan eingetragen werden, um eine spätere Erweiterung der Stellplatzflächen zu ermöglichen.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine Ergänzung um ein weiteres Gebäude im Norden anzustreben, da dadurch die räumliche Situation einen attraktiven Abschluss erhält. Das geplante zweite Gebäude soll in seiner Ausformung, Geschossigkeit und Kubatur dem Ärtzehaus gleichen.

Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 13 a BauGB als so genannte Innenentwicklung vorgesehen. Es ist geplant, diese Fläche als Erweiterung der Sonderbaufläche Hotel und Freizeit mit der Ergänzung medizinischer Grundversorgung auszuweisen.

Der Flächennutzungsplan wird bei einer der folgenden Änderungen entsprechend angepasst.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ärztehaus, Schnitt 1

Anlage 3: Ärztehaus, Schnitt 2

Anlage 4: Lageplan neu

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die o. g. BPA-Sitzung. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  1. Es soll kein singuläres Gebäude entstehen, sondern ein städtebaulicher Zwilling;
  2. Für das Ärztehaus sind ca. 65 Stellplätze notwendig; diese sollen sich in einer Tiefgarage befinden. Es macht mehr Sinn, gleich planerisch eine große, allumfassende Tiefgarage dort vorzusehen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann bestätigt den städtebaulichen Vorteil eines Zwilling-Gebäudes. Planerisch sollen zwei Baufelder und eine allumfassende Tiefgarage im UG vorgesehen werden.

Herr Dr. Keller informiert als Vertreter der Investorengruppe, dass diese nach wie vor an ihren Plänen festhält. 2015 soll das Ärztehaus bezugsfertig sein.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte sich die einzelne Ausgestaltung der Gebäude noch näher anschauen, jedoch befindet man sich auf der Ebene der Eröffnung eines Bebauungsplanes. Hierfür sind die vorgelegten Entwürfe ausreichend. Die CDU-Fraktion wird das Konzept mittragen.

Für Stadtrat Dr. Pfisterer sind die städtebaulichen Aspekte nicht genügend beleuchtet. Es liegt bisher keine Simulation der Stadtansicht vor. Aus den zwingend vorgeschriebenen Stellplätzen für das Ärztehaus eine Tiefgarage zu entwickeln, ist für ihn ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Stadtrat Baumann ruft in Erinnerung, dass sich in der Sitzung der BPA am 18.03.2013 eine breite Mehrheit für den Bau eines Ärztehauses ausgesprochen hat. Man kann nun mit dem Vorschlag der Verwaltung, einen Zwilling zu bauen, nicht einverstanden sein, jedoch mahnt er, zur damaligen Zusage an die Ärzteschaft zu stehen, zumindest ein Gebäude zuzulassen.

Stadträtin Herrmann stimmt der SPD-Fraktion zu. Auch sie möchte die Entwicklung des Geländes visualisiert haben. Städtebauliche ist der geplante Standort nicht unkritisch.

Stadträtin Striebel spricht für die große Lösung. Sie möchte sich möglichst viele Optionen offen halten. Die Ärzte sollten möglichst schnell ein Zeichen bekommen, nun anfangen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim plädiert dafür, die Planungen möglichst großzügig zu halten. Über die letztendliche Umsetzung entscheidet dann der Gemeinderat. Ist das förmliche Verfahren bereits angelaufen, ist es nur noch schwer möglich, Ergänzungen hinzuzufügen.
Im Frühjahr 2014 werden die Interimsstellplätze dem Sportpark weichen. Stellplätze werden auch zu Wohnmobil-Stellplätze umgewandelt. Der Druck, neue Stellflächen zu schaffen, wächst.
Für die Finanzierung der Tiefgarage gibt es die verschiedensten Optionen, seitens der Verwaltung ist jedoch an eine Ablöse gedacht.
Oberbürgermeister Pelgrim tendiert zu einer gestaffelten Abstimmung. Falls die große Lösung nicht kommen sollte, möchte er zumindest das Ärztehaus ermöglichen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt warnt davor, die Ärzteschaft zu brüskieren. Die Rolle eines Ärztehauses für die Attraktivität der Innenstadt ist beachtlich.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, M 1:500 vom 10.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, vom 10.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(13 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen)

Anmerkung: Die weiteren von Oberbürgermeister Pelgrim genannten Beschlussanträge sind somit nicht mehr relevant.

Meine Werkzeuge