§ 265 - Vertragsverlängerung der kommunalen Gebäudeversicherung bei der WGV (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die städtischen Immobilien sind in der Gebäudeversicherung der WGV, Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G., versichert. Die WGV hat ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet und bietet ihren Mitgliedern einen umfassenderen Versicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren und die Entschädigungsgrenzen bei gleich bleibenden Beiträgen an. Die GWG hat die Versicherungsbedingungen in Hinblick auf ihren eigenen Gebäudebestand überprüft und den neuen Versicherungsbedingungen zugestimmt.

Die Stadt schließt sich der Auffassung der GWG an und wird die Gebäudeversicherung mit einem jährlichen Versicherungsbeitrag von aktuell 137.194,96 € brutto auf die neuen Versicherungsbedingungen ab 01.01.2014 umstellen. Der Versicherungsvertrag wird mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen; dadurch gewährt die WGV einen Laufzeitrabatt von 5 %.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Umstellung der Gebäudeversicherung auf die neuen Versicherungsbedingungen, dem Neuabschluss des Versicherungsvertrages sowie der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird zugestimmt.
(einstimmig - 17 -)

Meine Werkzeuge