§ 239 - Bebauungsplan "Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt - 1. Änderung"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Entgegen der ursprünglichen Sanierungsüberlegungen zum Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt in den 90er Jahren ist die Auslagerung des Kinokomplexes an der Zollhüttengasse bis heute nicht gelungen. Das Kino hat sich mittlerweile in seinem Bestand gefestigt, was sich auch durch die umfangreichen Investitionen in Modernisierung und Umbau in den letzten Jahren zeigt. Starke Konfliktpotentiale werden nicht mehr gesehen, so dass die gesamte Gebietskulisse als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, um der faktischen Nutzung auch bauleitplanerisch Rechnung zu tragen.
Dazu ist die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ notwendig, in dem die Art der baulichen Nutzung bisher als besonderes Wohngebiet festgesetzt ist. Künftig wird die Nutzung als Mischgebiet ausgewiesen, sämtliche anderen Festsetzungen bleiben unberührt.
In der rechtsgültigen 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohn- und Mischgebietsfläche ausgewiesen. Der Bereich der Wohngebietsfläche wird im Parallelverfahren der nächsten Fortschreibung Flächennutzungsplan in Mischgebiet geändert.
Damit ist künftig die gesamte Katharinenvorstadt einheitlich als Mischgebietsfläche festgesetzt.
Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: alter Bebauungsplan
Anlage 3: neuer Bebauungsplan
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass sich die bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan (besonderes Wohngebiet) durch Zeitablauf überholt haben. Zu Zeiten von Baubürgermeister Brückner verfolgte man noch das städtebauliche Ziel, das Kino auszusiedeln; dies kam nie zur Umsetzung. Um Erneuerungs- und Sanierungsaufwendungen nicht zu behindern empfiehlt sich die Festsetzung eines Mischgebietes.
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1. Bebauungsplan Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1.000 vom 01.10.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
2. Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0112-14/01 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.10.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(einstimmig - 36 -)