§ 313 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0313-03/02 „Mittelhöhe III, 2. Änderung, SO Lidl“; hier Planungsermächtigung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG aus Waldenburg ist im letzten Jahr auf die Stadtverwaltung zugekommen, da an der Filiale am Standort Hessental, Kreuzstein 1, Modernisierungsarbeiten anstehen - siehe Anlage 1. In diesem Zuge soll auch die Verkaufsfläche angepasst werden, wodurch das bestehende Baurecht angepasst werden muss. Derzeit befindet sich die Filiale in einem Mischgebiet in dem nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe zulässig sind. Die derzeit genehmigte Verkaufsfläche von 1.051 m² wird im Zuge der Modernisierung auf 1.288 m² erweitert, somit besteht die Notwendigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO für den Bereich der Filiale ein Sondergebiet auszuweisen.
Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des derzeit geltenden Bebauungsplanes Nr. 0318-03 „Mittelhöhe III“ aus dem Jahr 2004 im Bereich der bestehenden Lidl Filiale erforderlich - siehe Anlage 2. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG aus Waldenburg als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich des Erhalt und Ausbau des Einzelhandelsstandorts besteht auch ein öffentliches Interesse.
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG aus Waldenburg, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 04.10.2019 stattzugeben.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG aus Waldenburg, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.
Grundlage jeder großflächigen Einzelhandelsentwicklung ist eine Auswirkungsanlayse des geplanten Vorhabens auf das Stadtgebiet. Diese wurde von der LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG an die GMA in Auftrag gegeben. Die Untersuchung vom 09.11.2018 ergab, dass das Beeinträchtigungsverbot durch die Erweiterung der Lidl Filiale unter Berücksichtigung des Gesamtstandortes Schwäbisch Hall nicht verletzt wird. Darüber hinaus wird dem Integrationsgebot entsprochen, da der Standort in Schwäbisch Hall‐Hessental als reiner Nahversorgungsstandort zu bewerten ist, welcher in mehreren Richtungen von Wohnnutzungen umgeben ist und zudem für die vorhandenen und in Aufsiedlung befindlichen Wohngebiete eine wichtige Versorgungsbedeutung aufweist - siehe Anlage 4.
Die Entwicklung der Lidl Filiale wird auch genutzt, um im Zuge der Modernisierungsarbeiten den angrenzenden öffentlichen Raum aufzuwerten. Konkret soll entlang der Straße Am Kreuzstein eine Fläche von rund 190 m² erworben werden - siehe Anlage 5, roter Bereich - um den Lückenschluss für den Rad- und Fußverkehr zwischen dem neuem Bühlertalradweg und dem Wohngebiet Mittelhöhe zu realisieren. Dieser Sachverhalt wird noch gesondert im Verwaltungs- und Finanzausschuss behandelt.
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 18.10.2019
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 18.10.2019
Anlage 3: Antrag auf Planungsermächtigung, LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG, 04.10.2019
Anlage 4: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in SCHWÄBISCH HALL, „Am Kreuzstein“, GMA, 09.11.2018
Anlage 5: VORABZUG - Grunderwerbsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 09.10.2019
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vorhabenträger LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG aus Waldenburg, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)