§ 305 - Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2020 in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 18.11.2019

Die Gebühren für Schutzwasser (1,80 €/m³) und Niederschlagswasser (0,45 €/m³) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2019 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2019.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2020/2021, erstellt von der Firma IVC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen, vor.
Der Kalkulation wurden die prognostizierten Kosten des Wirtschaftsplans 2020/2021 getrennt nach dem Kanal- und Klärbereich zugrunde gelegt. Die Kosten für die Entwässerung der Straßenflächen (1.620.000 m²) dürfen bei der Berechnung der Gebühren nicht berücksichtigt werden und sind vor der Aufteilung heraus zu rechnen.

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt mit der durchschnittlichen Abwassermenge der letzten Jahre (2,4 Mio. m³). Bei den privaten versiegelten Grundstücksflächen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2019 zugrunde gelegt (4.214.484 m²).

Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 % anzustreben. Ergeben sich am Ende des Berechnungszeitraumes Kostenüberdeckungen, müssen diese gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden, es besteht jedoch keine Verpflichtung.

In der vorliegenden Gebührenkalkulation sind die Kostenüberdeckungen aus den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen der Jahre 2015 und 2016 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berücksichtigt. Die auszugleichenden Überdeckungen aus 2015 beim Schmutzwasser 393.799,97 € und beim Niederschlagswasser 107.699,23 € und aus 2016 beim Schmutzwasser 683.404,38 € und beim Niederschlagswasser 120.152,59 € werden im Kalkulationszeitraum 2020/2021 gleichmäßig je zur Hälfte berücksichtigt.

Die Kostenverteilungsschlüssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten auf den Kanal- und Klärbereich sowie die Regenklär-, Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken für die Gebührenkalkulation 2019 von der Firma IVC GmbH neu berechnet und bleiben unverändert.

Die Höhe der Gebühren betragen ab dem 01.01.2020 für

Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser

1,73 € 

 

 

Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche

0,45 € 

 

 

Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser

0,77 €.

Die Schmutzwassergebühr wird um 0,07 € je m³ gesenkt.

Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,45 € je m² versiegelter Fläche.
Diese ergibt sich aus dem Niederschlagswassergebührensatz - Kanalgebühren von 0,3285 € und dem Niederschlagswassergebührensatz - Klärgebühren von 0,1224 €, zusammen 0,4509 € - abgerundet 0,45 €.

Eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist erforderlich.

Dem Gemeinderat wird in der Anlage die Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2020/2021 vorgelegt. Diese wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVC GmbH aus Essen erstellt.

Anlagen:

Anlage 1: Gebührenkalkulation 2020/2021 und Gebührenergebnis der Fa. IVC Essen (nichtöffentlich)
Anlage 2: Tabelle Gebührenvergleich mit anderen Kommunen
Anlage 3: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2020 (neu)

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die vorgenommene kleine Änderung in der Sitzungsvorlage im Gegensatz zur Sitzungsvorlage aus der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 18.11.2019. Danach bleibt die Niederschlagswassergebühr unverändert bei 0,45 € und wird nicht um einen Cent herabgesetzt. Diese Feststellung ergebe sich aus der Überprüfung der Berechnung der für die Gebührenkalkulation der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegten Kanal- und Klärgebühr durch die Fa. IVC Essen. Die Abwassersatzung der Stadt wird entsprechend angepasst.

Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation der Fa. IVC GmbH vom 01.11.2019 für die Jahre 2020/2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen bemessen.

  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2020 bis 31.12.2021 wird zugestimmt.

  3. Den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.

  5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nach folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

    Aufteillung Betriebskosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    50,00 %

    50,00 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    50,00 %

    50,00 %

    Kläranlagen

    84,86 %

    15,14 %

     

    Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    46,52 %

    53,48 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    46,52 %

    53,48 %

    Kläranlagen

    80,30 %

    19,70 %

  6. Die bis noch nicht ausgeglichenen gebührenrechtlichen Überdeckungen aus den Jahren 2015 und 2016 sollen wie folgt behandelt werden:

    Schmutzwasserbeseitigung
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015    393.799,97 €
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2016    683.404,38 €
    Niederschlagswasserbeseitigung
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015    107.699,23 €
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2016    120.152,59 €

    Im Kalkulationszeitraum 2020/2021 soll ein Ausgleich der Überdeckungen aus den Jahren 2015/2016 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser je zur Hälfte erfolgen.

  7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020/2021 ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:

    Schmutzwassergebühr 1,73 €

    Niederschlagswassergebühr 0,45 €

    Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,77 €.

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