§ 304 - Beitritt der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zum Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Sommer 2018 hat der Landkreis Schwäbisch Hall in einer Kreistagssitzung beschlossen den Backbone-Ausbau umzusetzen. Die Ausbaukosten soll der Landkreis übernehmen. Die Kommunen selbst sind für den Ausbau der Ortsnetze zuständig.
Während der Erstellung der Ausbaukonzepte trat die neue Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg in Kraft (30.01.2019). Die Landesförderung ist jedoch auf 100 Mio. € gedeckelt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben. In Kombination Bundesförderung mit Landesförderung ist ein Fördersatz von bis zu 90 % zu erreichen. Deshalb werden die Konzepte und Planungen im Landkreis nun im Hinblick auf einen Ausbau mit einer kombinierten Bund-Land Förderung und die gemeinsame Netzbetriebsausschreibung unter Berücksichtigung der aktuellen Eigenausbauplänen der Deutschen Telekom AG vorbereitet.
Im Februar 2019 wurde für die neue Förderkulisse eine neue landkreisweite Markterkundung veröffentlicht. Rückmeldefrist war der 07.04.2019. Die Deutsche Telekom AG hat hier eigene Ausbaupläne zurückgemeldet. Diese werden derzeit in die Ausbaukonzepte zur Antragstellung auf Bundesmittel eingearbeitet.
Die gute Förderquote von Bund und Land erfordert ein Umdenken beim Bau der Glasfasernetze. Um eine 90%ige Förderung auch für das landkreisweite Backbone-Netz abzugreifen, muss dieses in den fttb-Ausbau (Glasfaser bis ins Gebäude) der Kommunen integriert werden. Da sich dies in der derzeitigen Vorhabengestaltung im Rahmen einer losen interkommunalen Zusammenarbeit als schwierig gestaltet, rückt nun die Gründung eines Zweckverbands als formalisierte Organisationsform in den Fokus. Derzeit befinden sich die Kommunen und der Landkreis am Beginn eines langjährigen Vorhabens, nach der Beseitigung der „weißen Flecken“, rücken die „grauen Flecken“ in den Blick. Die Etablierung einer festen Organisationseinheit sollte deshalb vorbereitet werden.
Die Gründung eines Zweckverbandes wurde im Rahmen mehrerer Bürgermeisterdienstversammlungen vorgestellt und diskutiert. Dazu wurde eine Musterverbandssatzung erstellt, optimiert und letztlich von der Bürgermeisterdienstversammlung angenommen. Die möglichst kurzfristige Gründung eines Zweckverbandes wurde gefordert.
Auch die beiden Ausschüsse des Landkreistages für Verwaltung und Finanzen sowie für Umwelt und Technik haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24.09.2019 dem Kreistag den Beitritt zum Zweckverband empfohlen.
Der Zweckverband soll dienstleistend für die Kommunen und den Landkreis möglichst umfassende Aufgaben übernehmen. Dies sind insbesondere: Antragsstellung (Bund & Land), Ausschreibung von Planungs- und Ingenieursleistungen, Ausschreibung von Tiefbauleistungen, Netzbetreiberausschreibung, Dienstleistungen wie Abrechnung und Dokumentation. Idealerweise wird der Zweckverband sogar Eigentümer des Netzes und führt alle vorher genannten Leistungen nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen eigenverantwortlich durch.
Aufgrund der geänderten Förderkulisse und begrenzten Landeskofinanzierungsmittel wollen die Kommunen im Landkreis schnellstmöglich selbst den Breitbandausbau in die Hand nehmen und Förderanträge stellen. Der Landkreis übernimmt hierbei für die Kommunen die Antragsstellung, um eine spätere Übertragung der Anträge in einen Zweckverband zu ermöglichen. Nach Gründung des Zweckverbandes soll unmittelbar in die Ausschreibungsprozesse für Planungsleistungen und Netzbetrieb eingestiegen werden. Mittlerweile sind für alle Kommunen die Anträge zur Bundesförderung bereits gestellt oder in Vorbereitung.
Um den Breitbandausbau im Landkreis Schwäbisch Hall konkret anzugehen und eine abgestimmte Vorgehensweise landkreisweit zu ermöglichen, wird die Gründung eines Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall empfohlen.
Mit der Gründung des Zweckverbandes und den in der beiliegenden Satzung festgelegten Regelungen sind viele der Schwäbisch Haller Forderungen nun erfüllt. Auf Grundlage des Solidaritätsgedankens sollen die noch vorhandenen Punkte, z. B. überproportionaler Stimmenanteil des Landkreises mit 15 Stimmen gegenüber der Kommunen zurückgestellt werden und dem Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall beigetreten werden.
Nachdem der Breitbandausbau in Schwäbisch Hall auf die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übertragen wurde (siehe Gemeinderat am 14.03.2018, § 36, nichtöffentlich), ist der direkte Beitritt der Stadtwerke die konsequente Folge.
Die Rahmenbedingungen für den Beitritt der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zum Zweckverband sind gemäß der vorliegenden Satzung identisch mit denen der Stadt Schwäbisch Hall.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erhält 5 Stimmen. (§ 5 Geschäftsgang Nr. 5 der Zweckverbandssatzung).
Es wird davon ausgegangen, dass für die ersten 3 Jahre ein jährlicher Grundfinanzierungsbeitrag von ca. 300.000 € im Zweckverband benötigt wird. Pro Stimme ist deshalb ein Finanzierungsanteil von 5.000 € pro Jahr an den Zweckverband für dessen Grundfinanzierung in den ersten 3 Jahren zu entrichten. Der von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH demzufolge jährlich zu erbringende Grundfinanzierungsanteil am Zweckverband in dieser Zeit beträgt ca. 25.000 €. Der Finanzierungsanteil muss im weiteren Verlauf des Ausbaus an die dann aktuellen Notwendigkeiten des Zweckverbands angepasst werden.
Anlage: Satzung Zweckverband
Oberbürgermeister Pelgrim wiederholt die Informationen aus der Vorberatung zur Entwicklung des zu gründenden Zweckverbandes und teilt mit, dass über den Zweckverband die Aufgabe zur Versorgung mit leistungsfähiger, digitaler Infrastruktur in peripheren Räumen angegangen werde, jedoch kein Ausbau in den Kernregionen vorgenommen werde. Im Bereich des Stadtgebietes etabliere sich die Versorgung durch ein Glasfasernetz als Aufgabengebiet bei der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Durch den direkten Beitritt zum Zweckverband könne ein Austausch und eine bessere Koordinierung erfolgen.
Oberbürgermeister Pelgrim unterbreitet für den Beschlussvorschlag, wie auch bereits im Verwaltungs- und Finanzausschuss, folgenden zusätzlichen Satz, da der erforderliche Aufsichtsratbeschluss der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zeitlich erst nach Gründung des Zweckverbandes stattfinden wird: "Der Gemeinderat beauftragt die Geschäftsleitung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH, der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bzw. deren Geschäftsführung die Weisung zu erteilen, dass diese dem Zweckverband Breitband im Landkreis Schwäbisch Hall beitritt."Der Beschlussantrag wird mit dieser Ergänzung zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
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Dem Beitritt zu dem zu gründenden Zweckverbands Breitband im Landkreis Schwä-bisch Hall durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Geschäftsleitung der SHB Schwäbisch Haller Beteili-gungsgesellschaft mbH, der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bzw. deren Ge-schäftsführung die Weisung zu erteilen, dass diese dem Zweckverband Breitband im Landkreis Schwäbisch Hall beitritt.
(31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)