§ 235/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verkehrsknoten Westumgehung K2576 – Grohwiesenstraße (BG Breiteich) LSA: Rechtsabbiegespur (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 und der Sitzung im Gemeinderat am 22.05.2019 wurde die Planung der so genannten „Einfahrhilfe“ am o. g. Verkehrsknoten vorgestellt.

Es gab den Wunsch, noch verschiedene Optimierungen vorzunehmen. Vom Ingenieurbüro Thomas und Partner wurden folgende Ergänzungen untersucht und bewertet:

- Zusätzlicher Detektor
In der Linksabbiegespur auf der K 2576 kann ein zusätzlicher Detektor eingebaut werden. Diese Verkehrsteilnehmer können somit auch die Schaltung der LSA aktivieren.

- Zusätzliche Rechtsabbiegespur von der Grohwiesenstraße auf die K 2576
Eine zusätzliche Rechtsabbiegespur kann baulich berücksichtigt werden. Ergänzende Straßenbauarbeiten sind hierzu notwendig. Diese neue Abbiegespur wird Richtung Bankette, Straßengraben und Böschung eingebaut. Die Baukosten betragen 64.260,00 € zusätzlich.

Vom Ingenieurbüro wurde eine Bewertung in den Qualitätsstufen nach dem HBS (Handbuch Straßenbau) vorgenommen. Die Bewertung im Hinblick auf die Wartezeiten beträgt bei der Grundlösung eine Qualitätsstufe C. Bei der Bewertung mit der Rechtsabbiegespur eine Bewertung mit der Qualitätsstufe B. Mit der Rechtsabbiegespur wird die Leistungsfähigkeit um eine Stufe erhöht, wobei beide Varianten besser sind, als die noch zulässige Qualitätsstufe D.

Die Mehrkosten betragen ca. 64.260,00 €.

Finanzierung (Mehrkosten Rechtsabbiegespur)
Die Mittel für die Maßnahme 18008 stehen für die Rechtsabbiegespur nicht zur Verfügung. Der Fehlbetrag lautet 65.000 € und muss überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Als Deckungsvorschlag werden Restmittel von der Maßnahme 17020 (Dolanallee) vorgeschlagen.

Anlage: Übersichtslageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Es wird beantragt, die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig in Höhe von 65.000 € bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren einzuleiten.
(ohne Abstimmung)

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