§ 236/1 - Fragestunde: Verkehrssicherungspflicht Klingenwege im Stadtgebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Schorpp erkundigt sich, ob der schlechte Zustand der Klingenwege der Verwaltung bekannt sei, Maßnahmen bereits geplant seien oder ob für den Doppelhaushalt 2020/ 2021 Mittel beantragt werden müssen.

Stadtrat Baumann teilt mit, dass einige Klingenwege für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer aus Sicherheitsgründen gesperrt seien und dies laut Aussage des Eigenbetriebs Werkhofes nicht nur vorübergehend.

Abteilungsleiter Stadtplanug Mathieu bestätigt den teilweise sanierungsbedürftigen Zustand der Klingewege. Für die Schleifbach- und Badersklinge wurde im Rahmen der Problematik des Eschentriebsterbens beschlossen, diese zu sperren. Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Streckensperrung für Rad- und Fußverkehr wurden erlassen. Durch die massiven Probleme mit dem Baumbestand und durch Wege in sanierungsbedürftigem Zustand dürfe derzeit kein Verkehr zugelassen werden. Es wurden Ausweichstrecken beschlossen.

Stadtrat Härtig spricht sich für den Erhalt der Klingenwege aus, diese seien ein Wahrzeichen der Stadt und werden sogar durch Flyer beworben.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt mahnt eine Pflege der Wege in den begehbaren Klingen an, teilweise seien diese sehr zugewachsen und nur schwer passierbar.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht sich für die Findung von Lösungsmöglichkeiten ausDie Klingenwege sollten für die Nutzung in der Freizeit zur Verfügung stehen.

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