§ 156/1 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach §13 BauGB: Teil 1 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Teil Süd“ erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschließungs- und Freiflächenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe für die Unterführung werden Änderungen ausgelöst, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die Änderungen jedoch keine Grundzüge der Planung betreffen, wird die Änderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die einzelnen Änderungen, die Gegenstand des Verfahrens sind, werden in der beigefügten Liste (Anlage 1) erläutert. Die Änderungen sind in der Planlegende, Begründung und im Textteil rot kenntlich gemacht. Im zeichnerischen Teil sind die Änderungen kräftiger dargestellt und mit den jeweiligen Nummern aus der Änderungsliste (Anlage 1) markiert.

Anlagen:
Anlage 1: Liste der Änderungen, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Planteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Begründung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart

Erster Bürgermeister Klink stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die planerische Entwicklung der Unterführung zwischen dem neuen Bahnhofsquartier und der Steinbacher Straße sowie die noch zu klärenden planungsrechtlichen Fragestellungen vor.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich, ob die geplante Bauausführung mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt sei.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies für die Planung. In der Erwartung, dass man auch den Bahnsteig und die Gleisverlegung in einem einzigen Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen könne, habe man dies bereits vorbereitet. Mit den entsprechenden Fachbehörden werde derzeit diskutiert, ob man mit einem Bebauungsplan zu Recht komme, oder ob es doch ein Planfeststellungsverfahren sein müsse. Der von der Stadt Schwäbisch Hall beauftragte Fachanwalt vertritt die Auffassung, dass ein Bebauungsplan ausreiche. Eine abschließende Klärung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bittet um einen gelegentlichen Bericht zum Sachstand.

Stadträtin Herrmann erklärt, dass die Rampe den Charme gehabt habe, dass man mit dem Fahrrad direkt in der Steinbacher Straße rausgekommen wäre. Ein Qualitätsverlust wird gesehen.

Erster Bürgermeister Klink berichtet, dass man am Ende 90 Grad um das Eck müsse. Es wird als nicht ungefährlich angesehen, wenn man vom Bahnsteig in den Tunnel gelange und in einem rechten Winkel mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrradfahrer oder eine Fahrradfahrerin ankomme. Ein Absteigen im Tunnel wäre ohnehin erforderlich gewesen. In der Abwägung werde dies am Ende für vertretbar angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass man am Ende entsprechend taugliche Aufzüge bekomme. Der Weg in die Zollhüttengasse wird nicht als großer Umweg angesehen.

Stadträtin Herrmann fragt an, ob im Bereich der Treppe eine Schiene für das Fahrrad oder für den Kinderwagen angedacht sei.

Erster Bürgermeister Klink geht davon aus.

Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt, dass dies eingeplant werden sollte.

Stadtrat Reichert befürchtet ein „dunkles Loch“. Nach Lösungsmöglichkeiten im Falle eines zweiten Bahngleises wird gefragt.

Erster Bürgermeister Klink bekräftigt, dass die Stadt Schwäbisch Hall an der Hoffnung festhalte langfristig einen zweiten Bahnsteig zu bekommen. Entsprechende Sollbruchstellen in den Tunnelwänden werden bereits vorgesehen. Durch den Standort des Aufzugs sei ein zweiter Bahnsteig nicht tangiert.

Stadtrat Reichert fragt nach dem Grund für die Verkürzung des Tunnels.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass die Rampe am Ende nicht mehr barrierefrei erstellbar gewesen wäre. D.h. man hätte den Aufzug ohnehin gebraucht. Die nicht barrierefreie Rampe wäre zudem teurer als die Treppe.

Stadtrat Schorpp fragt an, ob die beiden Aufzüge barrierefrei ausgestaltet werden.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0174-04/01 "Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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