§ 146 - Beteiligungsbericht des Jahres 2017 der Stadt Schwäbisch Hall  (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Reber verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

ie Kommunen sind durch § 105 (1) GemO Baden-Württemberg verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen des privaten Rechts, beiträgt.

Im aktuell erstellten und hiermit vorgelegten 18. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall wird über den Verlauf und Abschluss des Geschäftsjahres 2017 berichtet.

Für jedes Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall direkt oder indirekt beteiligt ist, werden Angaben zum Unternehmensgegenstand, zu den Beteiligungsverhältnissen und zur Besetzung der Gesellschaftsorgane ausgewiesen. Zudem wird eine kurze Information zur Abschlussprüfung und der Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr gegeben.

Bei Unternehmen, an denen aus städtischer Sicht ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 % besteht, werden ergänzend hierzu die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mit Stichtag 31.12.2017 in Kurzform veröffentlicht sowie ein Überblick über den Geschäftsverlauf des Jahres 2017 und den Ausblick auf die künftigen Geschäftsjahre gegeben. Zusätzlich können anhand von einheitlichen Finanzkennzahlen Vergleiche mit anderen Gesellschaften gezogen werden. Spezifische Leistungskenndaten runden die Angaben der direkten Beteiligungsgesellschaften ab.

Der Beteiligungsbericht 2017 wird Ende Mai 2019 an sieben Tagen öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt. Hierüber wird zuvor in einer öffentlichen Bekanntmachung informiert.

Anlage: 18. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2017

Stadträtin Koch erkundigt sich, warum auf Seite 6 des Berichts die Beteiligung von 6% an der MSP Objektgesellschaft mbH & Co. KG Pflegeheim Hessental aufgeführt werde.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sich um einen Vertrag der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH handelte, wonach 94% der Anteile verkauft und 6% an Anteilen gehalten wurden. Nach der Vereinbarung werden die Anteile mindestens 10 Jahre gehalten. Die Objektverwaltung obliege der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den 18. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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