§ 133 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach §13 BauGB (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofsareal Teil Süd“ erfolgte am 16.05.2018 und die Rechtsverbindlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung am 12.12.2018. Durch Detaillierung der Erschließungs- und Freiflächenplanung sowie aufgrund des Entfalls der Rampe für die Unterführung werden Änderungen ausgelöst, die sich auch auf die Festsetzungen des Bebauungsplans auswirken. Da die Änderungen jedoch keine Grundzüge der Planung betreffen, wird die Änderung des Bebauungsplans durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die einzelnen Änderungen, die Gegenstand des Verfahrens sind, werden in der beigefügten Liste (Anlage 1) erläutert. Die Änderungen sind in der Planlegende, Begründung und im Textteil rot kenntlich gemacht. Im zeichnerischen Teil sind die Änderungen kräftiger dargestellt und mit den jeweiligen Nummern aus der Änderungsliste (Anlage 1) markiert.

Anlagen:
Anlage 1: Liste der Änderungen, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Planteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Begründung, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung Textteil, Stand 12.04.2019, Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart

Erster Bürgermeister Klink erläutert den Verzicht auf die geplante Rampe bei der Unterführung und dessen Auswirkungen. Dafür werde ein entsprechender Aufzug, welcher auch für Fahrräder geeignet sei, sowie eine klassische Treppenanlage geplant. Darüber hinaus erklärt Erster Bürgermeister Klink weitere Änderungen und verweist auf Anlage 1.

Stadtrat Lindner spricht das Wettbewerbsverfahren an, in welchem der erste Preis aufgrund der geplanten Rampe an das entsprechende Architekturbüro verliehen wurde. Dies sei das „Ei des Columbus“ gewesen. Nun stelle sich heraus, dass die Rampe zu steil sei. Er frage sich nun, was mit dem ersten Preis passiere, da die geplante Rampe, wegfalle.

Erster Bürgermeister Klink weist daraufhin, dass die Querung zur Bahnhofstraße erhalten bleibe. Es gehe um die Art der Umsetzung

Stadtrat Lindner spricht seinen Unmut aus.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf die annähernd gleiche Qualität der Anbindung an die Bahnhofsstraße. Der Aufzug zur Erzielung der Barrierefreiheit sei erforderlich, da man auch bei der längsten Rampe eine Steigung von über 6% erhalte.

Stadtrat Lindner hält die Preisvergabe für fragwürdig. Man hätte zuvor ausrechnen können, dass eine Steigung von 6 % zur Erzielung der Barrierefreiheit nicht ausreiche.

Stadtrat Baumann bittet dies an einem Plan zu erläutern.

Erster Bürgermeister Klink erläutert anhand Anlage 2 die Problematik einer Rampe und die vorgesehene Änderung durch eine klassische Treppenanlage mit Aufzug.

Stadtrat Graf von Westerholt fragt, ob ein Aufzug und eine Treppe in die Unterführung führen.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies.

Stadtrat Lindner erkundigt sich, ob ein Aufzug auch zu Gleis 2 geplant sei.

Oberbürgermeister Pelgrim weist daraufhin, dass es auf beiden Seiten einen Aufzug geben werde.

Erster Bürgermeister Klink stellt klar, dass es keinen zweiten Bahnsteig geben werde. Man habe dies versucht. Die Deutsche Bahn AG baue einen zweiten Bahnsteig nur, wenn die Landesnahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH diesen auch bestelle. Dies sei jedoch nicht der Fall, da hier der Bedarf nicht gesehen werde. Man baue die Unterführung jedoch so, dass die Möglichkeit bestehen bleibe, später einen zweiten Bahnsteig anzuschließen. Das bedeute, dass der Aufzug später auch als Zugang zum Bahnsteig genutzt werden könne. Es handle sich gegenwärtig um eine reine Personenunterführung und habe nichts mit den Bahnsteigen zu tun. Erster Bürgermeister Klink verdeutlicht die Lage der Aufzüge anhand Anlage 2.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt dies und erläutert die Funktion der Aufzüge.

Stadtrat Weber äußert seine Irritation, dass der Verzicht der Rampe über die Sitzungsvorlage durch den Bebauungsplans einfließe. Diese sei eine der Hauptkriterien für den ersten Preis gewesen. Sonst hätte man den dritten Preis, der eine Überführung geplant hatte, wählen können. Zudem sei dieser günstiger gewesen. Es sei auch irritierend, dies ohne eine Planung der Treppenanlage einzuführen. Dies sei eine grundlegende Veränderung. Durch die Unterführung mit einer Rampe hätte man vom Baugebiet „Rollhof“ kommend direkt mit dem Fahrrad passieren können. Nun müsse die Beförderung über einen Aufzug erfolgen.

Erster Bürgermeister Klink vertritt die Ansicht, dass sich an der Abwärtsbewegung in die Stadt nichts ändere. Durch den vorhandenen Höhenunterschied habe die Unterführung selbst ein gewissen Grad an Neigung und Verlaufe nicht waagrecht.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass Radfahrerinnen und Radfahrer stadteinwärts, auch die Zollhüttengasse benutzen können. Die Radfahrerinnen und Radfahrer, welche von der Stadt aus kommen, begrüßen hingegen einen Aufzug. Für die anderen Benutzer und Benutzerinnen sei dies von Vorteil, da die Radfahrer und Radfahrerinnen nicht die Möglichkeit haben, mit einer entsprechenden Geschwindigkeit durch die Unterführung zu fahren.

Stadträtin Koch fragt an, ob es mit dem Aufzug an der Agentur für Arbeit drei Aufzüge geben werde.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Aufzug an der Agentur für Arbeit saniert werde. Langfristig sei dieser jedoch nicht erforderlich, da der Zugang zum Bahnhof über den anderen geplanten Aufzug erfolge. Zudem werde die Busanbindung an die Steinbacher Straße erfolgen. Da die Realisierung des nördlichen Teil nicht kurzfristig stattfinde, habe man entschieden, den Aufzug an der Agentur für Arbeit zu sanieren.

Stadtrat Baumann erkundigt sich, ob das Gefälle der Unterführung durch versetzte Stufen abgeflacht werden kann.

Erster Bürgermeister Klink bestätigt, dass es einen Wechsel von flacheren und steileren Abschnitten geben werde. Dieser Wechsel werde durch kleinere Absätze umgesetzt.

Stadtrat Baumann wirft ein, dass so weiterhin die Möglichkeit bestehe, die Unterführung mit dem Rad zu durchqueren.

Erster Bürgermeister Klink bestätigt, dass dies theoretisch möglich sei. Jedoch könne man nicht ohne weiteres den Ausgang Richtung Steinbacher Straße passieren.

Stadtrat Baumann äußert den Wunsch, eine Skizze als Tischvorlage für die kommende Gemeinderatssitzung zu erhalten. Als Beteiligter am Preisgericht sieht Stadtrat Baumann die Rampe nicht als ausschlaggebendes Kriterium an. Eine Zustimmung wird angekündigt. Es sei wichtig, den Gemeinderat besser zu informieren und anhand einer Skizze die Situation zu verdeutlichen.

Erster Bürgermeister Klink pflichtet bei.

Stadtrat Reichert erkundigt sich nach der Breite der Unterführung und äußert seine Bedenken hinsichtlich der Helligkeit innerhalb der Unterführung. Zudem frage er sich, wieso man parallel zur Bahn keine Rampe baue.

Erster Bürgermeister Klink versichert, dass es innerhalb der Unterführung eine ausreichende Belichtung geben werde. Für eine Rampe parallel zur Bahn habe man nicht den notwendigen Platz. Man habe die Breite auf 6 Meter ausgelegt. Es bleibe abzuwarten, ob dies als förderfähig angesehen werde. Die Breite sei Wunsch der Verwaltung, um das entsprechende Raumgefühl bieten zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt nach dem Höhenunterschied.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass ein Höhenunterschied von 8 bis 10 Meter vorliege.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass bei einem Höhenunterschied von 8 Meter und einer Steigung von 6% sich eine Rampenlänge von 133 Metern ergebe.

Stadtrat Lindner betont erneut, dass man die Steigung vorher hätte berechnen können.

Erster Bürgermeister Klink merkt an, dass es in der Vergangenheit im Bebauungsplan bereits 10% gewesen seien.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0174-04/01 "Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, M 1:500 vom 12.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(ohne Abstimmung)

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