§ 66 - Kocherquartier; hier: Arbeitsvergabe für die notwendige Kanalverlegung in der Salinenstraße (öffentlich)
Sachvortrag:
Zur Realisierung des Kocherquartiers müssen der vorhandene Mischwasser-Hauptsammler in der „Salinenstraße“, der Nebensammler im „Badtorweg“ sowie der Sammler im „Froschgraben“ teilweise aus dem Baubereich heraus verlegt werden.
Den größten Aufwand verursacht dabei die Verlegung des Hauptsammlers mit einem Durchmesser von 1.100 mm in der „Salinenstraße“ - im Bereich der Ausfahrt des Busbahnhofs.
Die Arbeiten wurden gemeinsam mit Leitungsverlegungsarbeiten der Stadtwerke öffentlich ausgeschrieben. 8 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert und zwei davon ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung ist die Fa. Wolff & Müller aus Waldenburg am günstigsten. Die Gesamtangebotssumme beträgt 1.030.901,93 € brutto. Davon entfallen 690.258,08 € auf die Kanalumverlegung, der Rest betrifft die Arbeiten der Stadtwerke.
Die Kosten für die Kanalverlegung werden von den Investoren des Kocherquartiers erstattet.
Da der Eigenbetrieb Abwasser den Hauptsammler in der „Salinenstraße“ zur erweiterten Nutzung als Stauraumkanal auf einen Durchmesser von 1.800 mm vergrößern will, muss der Eigenbetrieb die Mehrkosten für den größeren Kanal übernehmen. Diese betragen 73.656,19 €. Damit können rund 270 m³ Stauraumvolumen geschaffen werden, die perspektivisch beim Anschluss weiterer Gebiete an die Kläranlage Vogelholz notwendig werden.
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 sind 50.000 € für die Beteiligung des Eigenbetriebs Abwasser an der Kanalumverlegung bereitgestellt. Die Mehrausgaben von 23.656,19 € können voraussichtlich durch Einsparungen bei der Aktivierung des Stauraumkanals „Salinenstraße“ kompensiert werden.
Die Arbeiten müssen kurzfristig begonnen werden, damit der Aushub für das Kocherquartier termingerecht durchgeführt werden kann. Sie werden aber erst in Auftrag gegeben, wenn die Kostenübernahme seitens der Investoren verbindlich erklärt wurde.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Vorgang im BPA bekannt, damit er anschließend im Gemeinderat beschlossen werden kann.