§ 136 - Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 7. Fortschreibung; hier: Bereich Gipsmühle, Gailenkirchen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf dem Gelände der Gipsmühle Gailenkirchen werden derzeit zwei Wohneinheiten sowie verschiedene Räumlichkeiten als Gruppen- und Versammlungsräume für Gottesdienste der Süddeutschen Gemeinschaft sowie für Kinder- und Jugendgruppen der EC (Entschieden für Christus) genutzt. Außerdem befinden sich auf dem Gelände mehrere kleine Schuppen, nicht mehr genutzte Einrichtungen der alten Gipsmühle und Garagen.

Ein christlicher Verein für überkonfessionelle Dienste plant das Hauptgebäude baulich mit Seminar- und Schulungsräumen sowie Chalethäusern zur Unterbringung der Schulungs­teilnehmerinnen und -teilnehmer zu ergänzen.

Die Bildungseinrichtung soll nach den Vorstellungen des Vereins den Schwerpunkt in der Schulung und Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen, insbesondere der Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und -leiter haben.

In der rechtsgültigen 6. Fortschreibung des F-Plans ist die Gipsmühle Gailenkirchen als Außenbereich dargestellt. Außerdem wurde das vorhandene Landschaftsschutz­gebiet nachrichtlich in den Plan übernommen. Der Regionalplan weist in diesem Bereich einen Regionalen Grünzug aus.

Um den Rahmen für ein notwendiges Bebauungsplanverfahren zu eröffnen, ist es daher erforderlich, dass der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert wird. Deshalb wird vorgeschlagen, ihn im Rahmen der 7. Fortschreibung, die sich im Moment im Verfahren befindet, als Sondergebiet Bildungseinrichtungen auszuweisen.

Die Angelegenheit wurde am 03.07.2008 im Ortschaftsrat Gailenkirchen einstimmig zustimmend vorberaten.

Lageplan


Nach der Vorstellung des Projekts anhand einer Video-Präsentation durch Herrn Uwe Meyer als Vertreter des Campus Live-Center und Frau Philipp, Untermünkheim, die Architektin des Vorhabens, sprechen sich die Fraktionen CDU, SPD, FWV und FDP für das Vorhaben aus.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und ihr Votum dann in der Gemeinderatssitzung abgeben werde.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss als Empfehlung an den Gemeinderat gefasst:

Die bisher als Außenbereich dargestellte Fläche im Bereich der Gipsmühle Gailenkirchen soll künftig als Sondergebiet Bildungseinrichtung dargestellt und in das laufende Verfahren zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.
(17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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