§ 84 - Aufstellung des Bebauungsplans "An der Breiteich"; hier: Entwurfsaufstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Für die Zukunft der Siedlungsentwicklung von Schwäbisch Hall wurde seitens des Regionalverbandes bereits vor mehr als zwei Jahren der Vorschlag unterbreitet, eine größere stadtnah gelegene Siedlungsfläche auszuweisen.
stadtnahe Siedlungsfläche
Die Standortwahl fiel übereinstimmend auf die Fläche zwischen dem Teurershof und Gottwollshausen. Diese Freifläche war bislang im Regionalplan als sogenannte siedlungsgliedernde Freifläche ausgewiesen. Nach der grundsätzlichen Übereinkunft mit dem Regionalverband wurde diese Fläche in der letzten Fortschreibung des Regionalplanes als Freifläche heraus genommen.

zwischen Teurershof und Gottwollshausen

In der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche mit zwei sogenannten Platzhaltern in einer Gesamtgröße von etwa 30 ha belegt worden. Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit im Verfahren.
etwa 30 ha
In Anbetracht der Größe dieser Siedlungsfläche von ca. 30 ha hat die HGE als Träger der Erschließungsmaßnahme den Entschluss gefasst, Lösungsansätze für die Siedlungsfigur im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermitteln zu lassen. In enger Kooperation mit der Architektenkammer Baden-Württemberg wurde ein sogenanntes Informations- und Suchverfahren durchgeführt.

Siedlungsfigur Wettbewerb
Nach einer offiziellen Ausschreibung des Wettbewerbsthemas haben sich eine Vielzahl von Büros beworben, aus denen die HGE im Rahmen ihrer Zuständigkeit 12 Büros als geeignete Partner für diese städtebaulich interessante Aufgaben auswählte. Das Wettbewerbsverfahren fand im Jahre 2007 von August bis Oktober statt.
Von den 12 eingeladenen Büros haben 10 Büros die Herausforderung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb angenommen.

12 Büros ausgewählt,
10 Büros haben Herausforderung angenommen

Die HGE hat vor allen Dingen Wert darauf gelegt, dass junge Büros sowie besonders wettbewerbserfahrene und renommierte Büros an diesem Verfahren teilnehmen. Erwartet wurden innovative Lösungen für Städtebau aber auch unter Kostengesichtspunkten günstige und wirtschaftliche Erschließungssysteme.
innovative Lösungen
wirtschaftliche Erschließungssysteme
Die Sitzung des Preisgerichtes für das Wettbewerbsverfahren fand am
23. November 2007 statt. Bewertet wurden im Rahmen dieser Preisgerichtssitzung 10 eingegangene Arbeiten, deren Verfasser jedoch aufgrund der Anonymitätsverpflichtung nicht bekannt waren. Unter den eingegangenen Arbeiten wurde mit eindeutiger Klarheit die Arbeit Nr. 4972 als erste Wahl herausgesucht. Nach Aufhebung der Anonymität wurde bekannt, dass das Büro Wick und Partner aus Stuttgart diesen ersten Preis gewonnen hat.
Büro Wick und Partner Stuttgart
erster Preis
Das Wettbewerbsergebnis des Büros Wick und Partner zeichnet sich durch ein einfaches, klares übersichtliches und vor allen Dingen auch wirtschaftliches Erschließungssystem aus.
klares, übersichtliches Erschließungssystem
Die vier vorgeschlagenen Siedlungsblöcke können unabhängig voneinander entwickelt werden und haben jeweils ein hohes Maß an Wohnqualität, verbunden mit einem interessanten und vielseitigen Freiraumangebot. Der Entwurf beinhaltet alle Möglichkeiten des zeitgemäßen Städtebaus im Hinblick auf individuelle Wohnformen oder Gemeinschaftswohnformen, die in der Zukunft bei allen Siedlungsplanungen eine gewichtige Rolle spielen werden. Das qualitätsvolle Nebeneinander von verdichtetem Wohnen bis zum aufgelockerten Wohnen in Doppel-/Reihenhäusern oder Einzelhausformen überzeugte die Jury völlig übereinstimmend.
hohes Maß an Wohnqualität

interessantes und vielseitiges Freiraumangebot
individuelle Wohnformen

Die HGE hat sich entschlossen, diesen Wettbewerbsentwurf in die Realität umzusetzen. Der hierfür notwendige Grundsatzbeschluss für die weitere Planung auf der Grundlage des vorgelegten Wettbewerbsentwurfes wurde im Gemeinderat in der Sitzung vom27.02.2008 (SV Nr. 46/08) gefasst.
Entwurf in
Realität umsetzen
Der Bebauungsplanentwurf hat folgende wesentliche Merkmale zum Inhalt:

Lage und Abgrenzung
Das geplante Baugebiet befindet sich auf einer Hochfläche über dem Kochertal nordwestlich des alten Stadtkerns von Schwäbisch Hall. Es entwickelt sich auf einer Höhenlage zwischen 350m und 378m ü.NN und fällt leicht nach Westen ab. Der äußerste Osten des Geländes fällt steil zum Kochertal auf ca. 300m ü.NN ab.
Das Gebiet liegt in der Übergangszone der Naturräume „Hohenloher-Haller-Ebene“ und „Schwäbisch-Fränkische Waldberge.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird räumlich begrenzt

  • im Norden durch die südliche Siedlungsgrenze des Ortsteils Gottwollshausen
  • im Osten durch die untere Hangkante in Verlängerung des südlichsten Verlaufes des Schafbrunnenweges
  • im Süden durch die nördliche Siedlungsgrenze des Baugebietes Teurershof entlang des Schafbrunnenweges und der Freizeitanlage Teurershof
  • im Westen durch die Ostgrenze der K 2576.

Die detaillierten Grenzen des Geltungsbereichs sind der Plandarstellung zu entnehmen.


Nutzung
Das Planungsgebiet wird überwiegend als intensives Ackerland genutzt. Weiter existieren Wiesen, ein Kleingartengebiet (südwestlich im Plan-gebiet), Obstbaumreihen und Gräben.

Städtebauliches Gesamtkonzept
Leitgedanke des Entwurfes ist, die topografischen und landschaftlichen Gegebenheiten des Plangebietes aufzugreifen und als Identität stiftenden Rahmen erlebbar zu machen. Dabei sollen unterschiedliche Wohnquartiere mit jeweils eigener Identität entstehen.

Das Plangebiet liegt in topografisch exponierter Lage auf einer Hoch-fläche über dem Kochertal. Der neue Siedlungskörper ist von Grün umgeben. Die bestehenden Siedlungsränder von Gottwollshausen und von dem Teurershof bleiben damit unangetastet. Der zwischen den bestehenden Siedlungsgebieten und dem Baugebiet verbleibende Zwischenraum wird grünordnerisch aufgewertet und in Teilen als Aus-gleichsfläche herangezogen.

Topografie und Landschaft prägen das Konzept





Die Topografie ist für die innere Strukturierung des Plangebietes maß-gebend. Das bewegte Gelände weist Lagen unterschiedlichster Qualitäten auf. Die große Grünzäsur „Grüner Keil“ gliedert das Gesamtgebiet in zwei überschaubare Einheiten, die jeweils topografisch charakteristische und stadtstrukturell unverwechselbare Eigenschaften aufweisen.

Das Teilquartier westlich des grünen Keils besetzt die nach Westen abfallende schiefe Ebene. Schmale Grünzäsuren untergliedern diesen Bereich in drei Teilabschnitte.

Der östliche Bereich besetzt die Kuppenlage und folgt in seiner Aus-richtung den Höhenlinien. Es weist Richtung Osten ein starkes Gefälle auf. Besonders hochwertige, aber auch sensible Lagen liegen im Übergang von der Kuppe zum Hang des Kochertals. Die Hangschulter unterhalb des bestehenden Fußweges bleibt von einer Bebauung frei.
Die Gliederung der Teilquartiere ermöglicht eine Realisierung des Plangebietes in vier oder auch mehr Bauabschnitten.

Gliederung durch Grünzäsur








Bauabschnitte

Erschließung

Die Erschließung erfolgt in einem hierarchischen System, das eine leichte Orientierung ermöglicht. Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt von einem Anschluss an der Grohwiesenstraße und führt von hier bis auf die Kuppenlage. Begleitende Straßenbäume und Grünzäsuren ermöglichen immer wieder den Ausblick in den südlich angrenzenden Freiraum. Von der Haupterschließungsstraße führen Wohnsammelstraßen in die einzelnen Teilquartiere. Ein System aus ruhigen Wohnstraßen und Wohnhöfen gliedert sich daran an.
Ein zweiter untergeordneter Anschluss an die Grohwiesenstraße erfolgt nördlich des Hauptanschlusses. Eine von der Haupterschließung abknickende Erschließungstrasse stellt für den ÖPNV die Verbindung zum Wohngebiet an der Von-Palm-Straße her.
Die Gottwollshäuser Steige soll nicht für den motorisierten Verkehr geöffnet werden. Sie bleibt als Fuß- und Radwegeverbindung in die Innenstadt erhalten.
Fußwege binden an den im Süden verlaufenden Schafbrunnenweg an und verknüpfen diesen durch den Siedlungsbereich hindurch mit dem Fußwegenetz im Norden. Die neu geplanten Fußwege knüpfen an das bestehende Fuß- und Radwegenetz im Westen und Osten an.
Wichtig ist dabei die Verbindung von Gottwollshausen über den grünen Keil zu den Infrastruktureinrichtungen im Teurershof sowie die Anbindung an Kindergarten und Grundschule in Gottwollshausen.

hierarchisches Erschließungssystem





ÖPNV-Anschluss


Fußwege-Verknüpfung




Baustruktur/ Nutzung

Im Baugebiet wird eine Vielzahl an Wohnformen für unterschiedlichste Bedürfnisse vorgesehen. Die einzelnen Baufelder sind so angelegt, das eine Flexibilität in der Standortwahl der unterschiedlichen Wohnformen gegeben ist. Es sind Einzel- und Doppelhäuser sowie Grundstücke für Geschosswohnungsbau vorgesehen. Der Bebauungsplan lässt in Teilbereichen eine Variabilität in der Wahl der Wohntypen zu.

Entlang der Haupterschließung sind Einzelhäuser zu Kleingruppen zusammengefasst, die über einen gemeinsamen Hof erschlossen werden. Punkthäuser für Geschosswohnungsbau oder Mehrge-nerationenwohnen (familienfreundliches Wohnen, aber auch altenge-rechtes Wohnen ist hier realisierbar) markieren die Zufahrt zu den Wohnsammelstraßen. Diese werden von südwestorientierten Kettenhäusern auf kleinen Parzellen begleitet. Die Wohnstraßen und Wohnhöfe gruppieren Einfamilien- und Doppelhäuser um sich.
Den Abschluss der Wohnsammelstraßen bilden integrierte Freibereiche im Übergang zum angrenzenden Grünraum. Dort können Spielplätze angelegt werden.

Die östlich Kante des grünen Keils ist wiederum mit Punkthäusern besetzt, die von der unmittelbaren Nachbarschaft zum gebauten Grünraum profitieren. Die Stichstraßen können mit an den Bedarf anpassbaren Parzellen für Einfamilien – und Doppelhäuser besetzt werden.

Die Baukörper sind mit der Hauptwohnseite überwiegend Südwest bis Südost ausgerichtet, sodass eine sehr gute Belichtung und eine effektive Solarnutzung möglich sind.

Vielfalt an Wohnformen möglich







wohnungsnahe Spielplätze

Freiraum

Aufgrund der Lage des Gebietes zwischen zwei Ortsteilen ist der Gestaltung des Freiraums eine besondere Bedeutung beizumessen. Die bestehende Grün- und Freiraumstruktur als Grünzäsur zwischen den Ortsteilen bleibt erhalten und wird durch neue Elemente ergänzt und aufgewertet.
Zwischen dem bestehenden Siedlungsrand im Süden und dem neuen Siedlungsabschnitt verläuft eine ca. 130m breite Grünschneise. Sie wird im Süden, entlang dem bestehenden Fuß- und Radweg und im Norden über grüne Taschen mit Obstbäumen gefasst. Die dazwischen liegende Fläche kann weiterhin als Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt werden.

Zwischen dem Plangebiet und dem Ortsteil Gottwollhausen entsteht ein naturnah gestalteter Grünraum. Im Übergang zur Wohnbebauung liegen 3 grüne Nischen, in denen Spielmöglichkeiten naturnah angeboten werden können. Beide Grünzäsuren werden über einen grünen Keil miteinander verknüpft. Die Hangschulter im Osten bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Abfluss der Kaltluft wird durch das angebotene System unterstützt.


Aufwertung des umgebenden Landschaftsraumes

Anlage: Lageplan

Herr Haag vom Planungsbüro Wick & Partner aus Stuttgart erläutert den städtebaulichen Entwurf zusammen mit der Erschließung für den Fahrverkehr/ ÖPNV, den Fuß- und Radwegen, der Müllentsorgung etc. anhand von Plänen.

Es findet eine kurze, überwiegend befürwortende Aussprache zu dem Vorhaben statt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0195-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Wick & Partner, Stuttgart, M 1:1.000 vom 06.05.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Wick & Partner, Stuttgart, vom 06.05.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0195-01 „An der Breiteich“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

Meine Werkzeuge