§ 11 - Beteiligungsbericht 2006 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind die Kommunen verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Dieser dient zur Information des Gemeinderats und der Einwohnerinnen/ Einwohner.

Der siebte Beteiligungsbericht für die Stadt Schwäbisch Hall liegt vor. Der Bericht für das Jahr 2006 enthält unter anderem Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Organe und zu den Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Zudem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt.

Bei Betrieben in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der vorliegenden Geschäftsberichte und der darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Andere Beteiligungen sind in verkürzter Form dargestellt.

Der Bericht wird im Februar 2008 öffentlich ausgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom siebten Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2006 zustimmend Kenntnis.
(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge