§ 16/1 - Fragestunde: Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.10.2007; hier: Energieausweis für Gebäude - Anfrage von Stadträtin Herrmann vom 15.01.2008 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Aufgrund des oben genannten neuen Gesetzes soll der Energieverbrauch der Gebäude festgestellt werden. Auf Grund dieser Feststellung lässt sich dann eine Empfehlung zur Modernisierung und Energieeinsparung geben. Damit wird jedes Gebäude in Zukunft energetisch bewertet. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeinsparung, denn mit der Kenntnis des aktuellen Verbrauchs lassen sich Energiepotentiale gut ermitteln.

Ab 01. Juli 2008 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude Pflicht. Spätestens ab 01. Juli 2009 muss auch für öffentliche Gebäude ein Energieausweis erstellt und so ausgehängt sein, dass er von der Öffentlichkeit gut wahrgenommen werden kann.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung die Verwaltung gebeten wird:

  • Wie groß ist der Umfang der zu bewertenden Gebäude?
  • Wie gedenkt die Verwaltung die Anforderungen der EnEV umzusetzen und wie soll die Ausstellung der Energieausweise bis zum 01. Juli 2009 erfolgen?
  • Welche finanziellen Mittel werden für die Umsetzung erforderlich und bei welcher Haushaltsstelle sind entsprechende Mittel ausgewiesen?
  • Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass in kommunalen Gebäuden der Energieverbrauchsausweis dem Bedarfsausweis vorzuziehen ist?
  • Schließt sich die Verwaltung der Empfehlung des Deutschen Städtetags an, anstelle des Aushangformulars nach Anlage 9 eine alternative, aussagekräftigere Darstellung zu wählen?


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