§ 64/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fuß- und Radwegeverbindung im Bereich der Baumaßnahme Weilertunnel (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadträtin Rabe nimmt auf die Berichterstattung des Haller Tagblatts vom 14.04.18 über die Baumaßnahmen am Weilertunnel hinsichtlich des Geh- und Radwegs Bezug. Es wird die Meinung vertreten, dass eine Einrichtung auf der Seite des früheren Club Alpha möglich gewesen wäre. Fußgängerinnen und Fußgänger würden die Stuttgarter Straße benutzen, obwohl die Verhältnisse ohnehin sehr eng seien. Es wird angefragt, wann der provisorische Geh- und Radweg eingerichtet wird.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Ausführung der Planung dem Regierungspräsidium Stuttgart obliege. Man arbeite weiterhin sehr eng zusammen. Man müsse anerkennen, dass man im Rahmen der Ausführung der Hangsicherung festgestellt habe, dass das Gestein sehr locker sei und einer zusätzlichen Sicherung bedarf. Hierdurch haben sich Modifikationen in der Methode der Sicherung ergeben. Man sichere nun größere Flächen mit Spritzbeton. Es wird um Verständnis geworben, dass hierfür auch Arbeitsräume zur Verfügung stehen müssen. Der Platz für die Baustelleneinrichtung sei zudem knapp bemessen.

Oberbürgermeister Pelgrim regt an, die Bauleitung des Regierungspräsidiums Stuttgart in den Bau- und Planungsausschusses einzuladen. 

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