§ 42 - Aufstellung des Bebauungsplans "Leichweg" in Sulzdorf; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:


Für Sulzdorf sind lt. dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Osten noch etwa 4 ha Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Stadt besitzt hier rd. 30 % der Flächen. Nach mehreren Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Eigentümer der übrigen Grundstücke Verkaufsbereitschaft signalisiert haben.

Der Ortschaftsrat wünscht die Ausweisung weiterer Bauplätze, da in Sulzdorf entsprechende Nachfrage besteht.

Die Gesamtgröße des Gebietes liegt bei etwa 4,5 ha. Die Erschließung soll primär von der Anhäuser Straße erfolgen, die auch das Baugebiet "Klinge" erschließt. Vorgesehen ist eine einfache Erschließungsschleife, die mit zwei Spangen verbunden wird. Insgesamt können hier etwa 51 Bauplätze erschlossen werden. Entsprechend der Nachfrage sind freistehende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser vorgesehen. Selbstverständlich werden auch Baumöglichkeiten für so genannte Generationenhäuser, also auch größerflächige Bauten ermöglicht. Die freigestellte Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück ermöglicht es, die Nutzung der Sonnenenergie zu optimieren. Das Baugebiet erhält eine eigene städtebauliche Struktur, die einen sinnvollen Abschluss der Ortschaft Sulzdorf nach Norden und Osten darstellt. Die fußläufige Verflechtung mit der nördlich gelegenen Hohenstadter Straße ist sichergestellt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Baumöglichkeiten bereits im kommenden Jahr eröffnet werden können. Der Ortschaftsrat hat das Thema ausgiebig beraten und empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplan in dieser Form aufzustellen.

B e s c h l u s s: - Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 2111-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS M 1:2000 vom 07.03.2007 mit Legende, gleich lautend datiertem Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 07.03.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2111-05 "Leichweg". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 21 -)

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