§ 261 - Jahresabschluss 2017 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ Schlussbericht des Fachbereichs Revision; I. Feststellung des Jahresabschlusses, II. Feststellung des Betriebsergebnisses 2017 des hospitalischen Forstbetriebs und Aufteilung des Überschusses (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2017 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob
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bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
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die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
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der Haushaltsplan eingehalten und
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das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Der Schlussbericht vom 26.10.2018 liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2017 wurde keine inhaltlichen Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2017 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.
Der hospitalische Forstbetrieb schließt 2017 mit einem Überschuss von 114.566,21 € ab.
Nach § 4 des Vertrages über die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldflächen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fläche anteilig aufzuteilen. Die Fläche des Stadtwaldes beträgt 243 ha und die Fläche des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem Überschuss ergibt sich somit ein Anteil für die Stadt von 13.039,62 € und für die Hospitalstiftung von 101.526,59 €. 26.11.2018 HospA/ö
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den Überschuss nach § 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen.
Anlage: Schlussbericht 2017
Fachbereichsleiterin Revision Bauer stellt auf Basis des als Anlage beiliegenden Schlussberichts die wesentlichen Feststellungen des Berichts vor. Auf die Personalsituation im Fachbereich Revision wird hingewiesen.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft die Frage auf, ob die Personalsituation auf eine „größere Bühne“ gehöre. Es wird angeregt auch über eine Beauftragung zur Personalrekrutierung nachzudenken. Die Anmerkungen des Fachbereichs Revision beziehen sich nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt vorwiegend auf das Baucontrolling. Das Thema „grenzenlose Freundschaft“ habe ihn sehr erstaunt. Es sei ohne Rechtsgrundlage eine Freigiebigkeitsleistung erbracht worden. Es wird vermutet, dass es sich um die Anmietung von Räumen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise handle. In diesem Fall würde er die Sache nicht kritisch sehen, auch wenn dies formal nicht in Ordnung gewesen sei. Es handelte sich nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt um eine Notlage.
Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass es sich um eine Leistung für den Freundeskreis Asyl handelte.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt spricht die Prüfung des Satzungsvermögens und des Stiftungszwecks an. Die Satzung der Stiftung schreibe vor, dass das Vermögen zu erhalten und nach Möglichkeit zu mehren sei. Dies werde nach dem Bericht bescheinigt. Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt vertritt die Ansicht, dass die Stiftung dazu da sei, soziale Leistungen zu erbringen. Um eine Aufschlüsselung in welchen Bereichen soziale Leistungen erbracht werden wird künftig gebeten.
Stadtrat Kaiser zeigt sich erfreut über das Ergebnis. Hinsichtlich der angefragten Aufschlüsslung zu den sozialen Leistungen wird auf den Haushaltsplan verwiesen. Positiv wird angemerkt, dass im Bereich der Bauunterhalts die Mittel vollständig bewirtschaftet wurden. Die Bewertung des Grundvermögens „Wald“ wird hinterfragt.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass eine Bewertung bereits mit Erstellung der Bilanz erfolgte.
Fachbereichsleiterin Revision Bauer pflichtet bei. Im Zuge der Umstellung auf die Doppik seien die Vorgaben des Bilanzierungsleitfadens angewendet worden.
Stadtrat Baumann erkundigt sich, wie die Feststellungen des Fachbereichs Revision auf Seite 6 des Berichts gelöst werden.
Fachbereichsleiterin Revision Bauer erklärt, dass dies keinen Einfluss auf die Feststellung des Gesamtergebnisses habe. Man bitte um Berücksichtigung im nächsten Jahr.
Stadtrat Baumann fragt an, ob es unter Ziffer 2 „Ermächtigungsübertragungen“ im ersten Absatz auf Seite 11 nicht heißen müsste, dass die geplanten Ansätze für den Bauunterhalt im Jahr 2017 nahezu vollständig „erwirtschaftet“ wurden.
Fachbereichsleiterin Revision Bauer verneint. Die Formulierung „bewirtschaftet“ sei korrekt. Es seien keine Einnahmen generiert worden.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es sich um einen Bauunterhaltungstitel handelt. Die Ausgabeposition werde „bewirtschaftet“. Oberbürgermeister Pelgrim betont, dass nur die Bewirtschaftungsmittel betrachten wurden. Dies bedeute nicht zwingend, dass alle Maßnahmen umgesetzt wurden. Auf die Auswirkungen der konjunkturellen Preissteigerungen wird hingewiesen.
Stadtrat Baumann spricht die Feststellungen auf Seite 15 an. Es werde jedoch bestätigt, dass der Stiftungszweck erfüllt werde, was nach Ansicht von Stadtrat Baumann mit einem „uneingeschränkten Prüfungsvermerk“ verglichen werden könne. Auf Seite 30 wird der Mietzuschuss für den Verein „Grenzenlose Freundschaft“ auf Veranlassung der ehemaligen Ersten Bürgermeisterin angesprochen. Stadtrat Baumann bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass diese Entscheidung auch nicht als Eilentscheidung nachträglich dem Gemeinderat mitgeteilt wurde.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
I. Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt
Ergebnisrechnung | ||
ordentliche Erträge | 5.983.389,23 € | |
ordentliche Aufwendungen | -5.254.308,37 € | |
ordentliches Ergebnis | 729.080,86 € | |
außerordentliche Erträge | 106.200,50 € | |
außerordentliche Aufwendungen | -457,74 € | |
Sonderergebnis | 105.742,76 € | |
Gesamtergebnis | 834.823,62 € | |
Ergebnisverwendung | ||
Zuführung zweckgebundene Rücklagen | 157.935,61 € | |
Unterstiftung Emil Schmidt | 5.242,77 € | |
Unterstiftung Bildung und Kultur | 8.261,94 € | |
Zweckgebundene Rücklage Soziales | 144.430,90 € | |
Entnahme zweckgebundene Rücklagen | -219.396,69 € | |
Unterstiftung Fachhochschule | -219.396,69 € | |
Zuführung Rücklage ordentliches Ergebnis | 790.541,94 € | |
Zuführung Rücklage Sonderergebnis | 105.742,76 € | |
Finanzrechnung | ||
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.513.457,38 € | |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -4.208.789,19 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.304.668,19 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 519.170,81 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.020.614,68 € | |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -3.501.443,87 € | |
Finanzierungsmittelbedarf | -2.196.775,68 € | |
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.540.000,00 € | |
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -435.478,13 € | |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 3.104.521,87 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres | 907.746,19 € | |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen | 1.531.028,58 € | |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen | -1.126.806,03 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungen | 404.222,55 € | |
Zahlungsmittelbestand 01.01.2017 | 1.712.288,84 € | |
Veränderung Zahlungsmittelbestand | 1.311.968,74 € | |
Zahlungsmittelbestand 31.12.2017 | 3.024.257,58 € |
Bilanz | |
31.12.2017 | |
Aktiva | |
Immaterielles Vermögen | 0,00 € |
Sachvermögen | 67.376.033,01 € |
Finanzvermögen | 19.706.771,16 € |
Abgrenzungsposten | 340.626,38 € |
Nettoposition | 0,00 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 87.423.430,55 € |
Passiva | |
Basiskapital | 45.258.822,99 € |
Rücklagen | 14.204.136,33 € |
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
Sonderposten | 8.782.356,68 € |
Rückstellungen | 3.300.000,00 € |
Verbindlichkeiten | 15.870.559,14 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 7.555,41 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 87.423.430,55 € |
II. Hospitalischer Forstbetrieb
Ergebnisverwendung – Aufteilung des Betriebsergebnisses | ||
Stadtwald | 243 | ha |
Hospitalwald | 1.892 | ha |
Gesamtfläche Wald | 2.135 | ha |
ordentliches Ergebnis | 140.697,84 | € |
./. kalkulatorische Kosten (Innere Leistungsverrechnungen) | -26.131,63 | € |
Gesamtergebnis | 114.566,21 | € |
Anteil Stadt | 13.039,62 | € |
Anteil Stiftung Hospital zum Heiligen Geist | 101.526,59 | € |
a) Die Stadt Schwäbisch Hall und die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ stimmen dem Betriebsergebnis 2017 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der Überschuss wird festgestellt mit 114.566,21 €.
b) Der Überschuss wird auf die Stadt mit einem Anteil von 13.039,62 € und auf die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ mit 101.526,59 € verteilt.
(einstimmig -12)