§ 251 - Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2019 in Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Die Gebühren für Schmutzwasser (1,87 € / m³) und für Niederschlagswasser (0,43 € / m²) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2015 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2018.
Die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 vor (Bericht 1, Seiten 10 bis 15, Anlagen 3 und 4). Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für den Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 wird im nächsten Jahr vorgelegt. Das vorläufige Teilergebnis für 2017 wird zur Kenntnis gegeben (Bericht 1, Seiten 4 bis 9 und Anlagen 1 und 2).
Bei der Kalkulation für das künftige Jahr 2019 wurden die prognostizierten Kosten für die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt nach dem Kanal- und Klärbereich zugrunde gelegt. Die Kosten für die Entwässerung der Straßenflächen von 1.620.000 qm sind vor Aufteilung heraus zu rechnen und werden bei der Berechnung der Gebühren nicht zugrunde gelegt.
Die Hochrechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt mit den in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre (Maßstab Frischwassermenge 2.400.000 m³).
Bei den privaten versiegelten Grundstücksflächen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2018 angenommen. Es wird von einer versiegelten Fläche von 4.180.000 m² ausgegangen.
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben. Ergeben sich am Ende eines Berechnungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Stadt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungs-/Kalkulationszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Stadt die Möglichkeit, diese auch innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, ist aber dazu nicht verpflichtet.
Die Höhe der Gebühren ist über eine Gebührenkalkulation zu ermitteln und darf höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten im Sinne von § 14 Abs. 1 KAG gedeckt sind.
Der Kostenverteilerschlüssel der Fa. Pecher AG bildete bis 2018 die Grundlage, um die Aufteilung der Kapital- und Betriebskosten auf die Kanäle, Regenüberlaufbecken und Kläranlagen vorzunehmen. Diese wurden in diesem Jahr von der Firma IVC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen überprüft und neu festgestellt.
Zusammenfassung der Kostenverteilungsschlüssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten in %.
Kostenverteilungsschlüssel ab 2010 | kalkulatorische Kosten | Betriebskosten | |||
Kategorie | Bereich |
Schmutz- |
Niederschlags- |
Schmutz- |
Niederschlags- |
Schmutzwasserkanalisation | Kanalbereich | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 0,00 |
Niederschalgswasserkanalisation | Kanalbereich | 0,00 | 100,00 | 0,00 | 100,00 |
Mischwasserkanalisation (einschl. Zuleitungssammler) | Kanalbereich | 46,52 | 53,48 | 50,00 | 50,00 |
Regenrückhaltebecken (RRB), |
Klärbereich | 0,00 | 100,00 | 0,00 | 100,00 |
Regenüberlaufbecken (RÜB) | Klärbereich | 46,52 | 53,48 | 50,00 | 50,00 |
Kläranlagen | Klärbereich | 83,17 | 16,83 | 87,93 | 12,07 |
Änderungen ab 2019 | kalkulatorische Kosten | Betriebskosten | |||
Kategorie | Bereich |
Schmutz- |
Niederschlags- |
Schmutz- |
Niederschlags- |
Kläranlagen | Klärbereich | 80,30 | 19,70 | 84,86 | 15,14 |
Die Kostenverteilungsschlüssel für den Kanalbereich und die Klärbereiche von RRB, RKB und RÜB bleiben unverändert.
Die Grundlagen der Gebührenbedarfsberechnung, die Abschreibungen, die Auflösungen von Sonderposten, die Verzinsung des Anlagenkapitals, die bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen, der Straßenentwässerungskostenanteil, die Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind in dem Bericht des Unternehmens IVC in der beigefügten Gebührenkalkulation erläutert und bilden die Grundlage.
Die Höhe der ermittelten und berechneten Gebühren betragen ab 01.01.2019 für
Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 1,80 €
Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche 0,45 €
Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,71 €.
Eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist erforderlich.
Dem Gemeinderat wird in der Anlage die Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2019 vorgelegt. Diese wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVC aus Essen erstellt.
Anlage 1: Gebührenkalkulation 2019 und Gebührenergebnis 2017 der Fa. IVC, GmbH, Essen (nö)
Anlage 2: Tabelle Gebührenvergleich mit anderen Städten und Gemeinden
Anlage 3: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erklärt, dass man beim Schmutzwasser im Verhältnis zu den umliegenden Gemeinden relativ günstig liege. Beim Niederschlagswasser liege man hingegen im Verhältnis im teuren Bereich. Es wird gebeten, die Gründe zu eruieren. Insgesamt liege man jedoch im guten Mittelfeld.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass man in den letzten Jahren viel in das Trennsystem investiert habe. D.h. die gesamten Neubaugebiete wurden mit Regenüberlaufbecken ausgestattet. Dies seien Kosten, die ausschließlich in die Oberflächenwasserkalkulation hinein fließen. Ländliche Gemeinden, welche diese Trennsysteme noch nicht umgesetzt haben oder ihr Oberflächenwasser in Bäche ableiten, hätten auch keine so hohen Investitionskosten gehabt. In urbanen Gebieten seien die Kosten insofern teurer.
Stadtrat Leibold erkundigt sich nach der Ausbaustufe 4 der Kläranlage.
Stadtrat Kaiser fragt zum Verständnis an, ob es um die Überdeckung gehe, welche man im Jahr 2014 in Höhe von 434.611 € erwirtschaftet habe. Nun ermäßige man den Schmutzwasseranteil um 7 Cent. Es wird unter Ansatz der Frischwassermenge angefragt, ob man die ganze Überdeckung ausgleiche.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber teilt mit, dass für das Jahr 2019 bereits ein Verlust zzgl. zur Senkung der Schmutzwassergebühren geplant sei. Nach Berechnung der beauftragten Firma erfolgt hierdurch ein Ausgleich.
Erster Bürgermeister Klink berichtet, dass hinsichtlich der 4. Klärstufe mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall vereinbart wurde, dass eine Machbarkeitsstudie beauftragt werde. Die Beauftragung sei bereits im Sommer erfolgt.
Stadtbetriebsleiter Wellinger verweist darauf, dass hierfür noch ein Grunderwerb getätigt werden muss.
Beschluss:
-
Der Gebührenkalkulation der IVC GmbH vom 10.10.2018 für das Jahr 2019 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.
-
Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wird zugestimmt.
-
Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
-
Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, wie bisher nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.
-
Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, auf der Grundlage von Berechnungen der Firma IVC GmbH mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:
SW
NW
Mischwasserkanäle (einschl. Zuleitungssammler)
50,00 %
50,00 %
Schmutzwasserkanäle
100,00 %
0,00 %
Regenwasserkanäle
0,00 %
100,00 %
Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken
0,00 %
100,00 %
Regenüberlaufbecken
50,00 %
50,00 %
Kläranlagen
84,86 %
15,14 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:
SW
NW
Mischwasserkanäle (einschl. Zuleitungssammler)
46,52 %
53,48 %
Schmutzwasserkanäle
100,00 %
0,00 %
Regenwasserkanäle
0,00 %
100,00 %
Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken
0,00 %
100,00 %
Regenüberlaufbecken
46,52 %
53,48 %
Kläranlagen
80,30 %
19,70 %
-
Die bis einschließlich 2018 aktuell bestehenden und noch nicht ausgeglichenen Gebührenergebnisse aus Vorjahren sollen wie folgt behandelt werden (siehe Beschluss des Gemeinderats vom 23.11.2016):
Schmutzwasserbeseitigung
Aus dem Bemessungszeitraum 2014 Überdeckung 434.611 €
Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2019 soll ein Ausgleich der Überdeckung aus 2014 erfolgen.
-
Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 1,80 € / m³
Niederschlagswassergebühr 0,45 € / m²
(einstimmig -32)