§ 246 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.

Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.

Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20% Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten zum 01.01.2017 und 01.01.2018 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 13% erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die im Vergleich zur ursprünglichen Annahme deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge in kleinen Schritten nicht vor 2021 vollständig umzusetzen.

Angesichts der politischen Diskussion auf Bundesebene sieht der Verwaltungsvorschlag auch keine Anhebung des Deckungsbeitrags für 2019 vor. Mit den in der Anlage ausgewiesenen neuen Elternentgelten werden allenfalls die steigenden Personal- und Sachkosten ausgeglichen.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std tägl.)

bedeutet dies eine Steigerung von

bisher 127 € um 8 € auf 135 € pro Monat.

Die tägliche 6 Stunden Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3

erhöht sich von

bisher 284€ um 18 € auf 302 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 64 € um 4 € auf 68 € pro Monat. Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 142 € um 9 € auf 151 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 % Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Anlage: Entgelttabelle, Stand: 21.09.18
Anlage: Antrag SPD-Fraktion
Anlage: Stellungnahme der Verwaltung

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass man von vornherein signalisiert habe, dass die Beschlussfassung des Gemeinderats aus dem Jahr 2015 mit Inkrafttreten im Jahr 2016 als nicht in vollem Umfang umsetzbar angesehen werde. Man habe von der Anhebung der Elternbeiträge auf den Zielkorridor von 15% im Sinne einer Gesamtkostendeckung zunächst Abstand genommen. Man dürfe nicht außen vor lassen, dass sich die politische Diskussion zwischen dem Jahr 2015 und dem Jahr 2018 weiterentwickelt und die Diskussion auch auf Bundesebene stark an Geschwindigkeit aufgenommen habe. Es werden Bundesmittel für die Aufgaben der „Bildung bei den Kindertageseinrichtungen“ auf den Weg gebracht. Strittig sei, wie diese Bundesmittel zu den Kommunen gelangen werden. Einzelne Bundesländer wollen diese für die Senkung der Gebühren einsetzen. Andere Bundesländer, zu denen auch Baden-Württemberg gehöre, wollen in Richtung Qualitätssicherung gehen. Mit Blick auf das Jahr 2018 wird erklärt, dass man deutlich bessere Gesamtsteuereinnahmen habe, als ursprünglich bei der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt gedacht. Es handle sich um eine Grundsatzdebatte, ob und in welcher Art und Weise man als Gemeinde stellvertretend für das Land und die Gesamtheit der Steuerzahler diesen Beitrag leisten könne.

Stadtrat Kaiser pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei, dass sich die Zeit seit dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2015 geändert habe. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss habe seine Fraktion bereits die Zielrichtung der SPD-Fraktion angekündigt. Auf Regelungen in anderen Bundesländern und verschiedenen Kommunen wie Künzelsau und Heilbronn wird Bezug genommen. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion, welcher als Tischvorlage zur Verfügung steht, wolle seine Fraktion die Zielsetzung noch präziser beschreiben. Man sehe einerseits das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung, welches sich als „wenig ansprechbar“ zeige. Wenn Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen gesehen werden, sei hierfür das Land Baden-Württemberg zuständig. Das Land Baden-Württemberg erhalte aus dem Programm des Bundes „Gutes KiTa-Gesetz“ bis 2022 mehr als 700 Millionen €. Wenn man nur in Richtung Qualitätsverbesserung gehe, zeige dies, dass man die wirtschaftlich Starken bei dieser Betrachtung im Blick habe. Die Elterngruppe, für die Gebühren eine Belastung darstellen, werden bei dieser Sichtweise nach Ansicht von Stadtrat Kaiser vergessen. Aus diesem Grunde beantrage die SPD-Fraktion eine Resolution an die Landesregierung zu verabschieden, welche dazu auffordere, die nach dem „Gute KiTa-Gesetz“ dem Land zufließenden Mittel den Kommunen zur Umsetzung der Gebührenfreiheit zu überlassen. Er hätte sich auch von der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hierzu ein deutlicheres Signal gewünscht, welche mit Stadträtin Niemann auch eine Abgeordnete in ihren Reihen habe. Auch wolle die SPD-Fraktion, dass man sich auch als Stadt in die Pflicht nehme. Man sollte es sich etwas kosten lassen, den Familien eine Wertschätzung zu zeigen. Man fordere die Verwaltung auf, im nächsten Doppelhaushalt konkrete Vorschläge zu machen, wie man eine Gebührenfreiheit umsetzen könne. Es seien auch neue und kreative Ideen erlaubt. Man sei mit den wirtschaftlichen Unternehmungen sehr erfolgreich und erwirtschafte hohe Überschüsse in der SHB Schwäbisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbH. Es wäre ein konkreter Schritt, wenn man Familien mit Kindern an diesem Erfolg teil haben lasse und Teile der Gewinne in die Beitragsentlastung investiere. Mit dem Vorschlag eines Moratoriums wolle man den Eltern Sicherheit geben. Mit der vorgeschlagenen Dauer von drei Jahren könne man eine sorgfältige Diskussion über die Schritte zu einer konkreten Umsetzung des Ziels „Gebührenfreiheit“ führen. Um Zustimmung zum Antrag wird geworben.

Stadträtin Rabe kündigt an, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen werde. Auch die CDU-Fraktion stellt den Antrag auf Aussetzung der Erhöhung der Entgelte für ein Jahr. Im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen über den nächsten Doppelhaushalt im kommenden Jahr wird ferner der Antrag gestellt, eine generelle Gebührenfreiheit aufzunehmen. Auf andere Kommunen, welche es geschafft hätten, eine Gebührenfreiheit darzustellen, wird Bezug genommen. Hier seien auch Kommunen dabei, welche schlechter gestellt seien als Schwäbisch Hall. Den Punkten 1 und 3 des Antrags der SPD-Fraktion werde zugestimmt. Zu Punkt 2 des Antrags der SPD-Fraktion wird auf den Antrag der CDU-Fraktion verwiesen.

Stadträtin Herrmann begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion. Es wird daran erinnert, dass die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bereits für den Doppelhaushalt 2008/2009 einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Die CDU-Fraktion habe im Jahr 2015 einen ähnlichen Antrag gestellt. Man freue sich, dass die SPD-Fraktion auch zu dieser Erkenntnis gekommen sei. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN stellt den Antrag auf Einführung einer Gebührenfreiheit in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ab dem Jahr 2020 für Kinder zwischen drei und sechs Jahren in der Grundbetreuung. Die Verwaltung möge die Umsetzung im nächsten Jahr vorbereiten. Kindertageseinrichtungen seien Bildungseinrichtungen wie die Schule. Der Zugang zu Bildung sollte generell kostenfrei sein. Beitragsfreie Bildung von Anfang an, bedeute eine echte Unterstützung für Familien. Bildung und Erziehung von Kindern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Stadtrat Felger erklärt, dass das Thema in den Medien sehr kontrovers diskutiert werde. Im bayerischen Wahlkampf habe die FWV sehr stark für die Gebührenfreiheit votiert und habe u.a. vielleicht dort auch deshalb so viele Stimmen erhalten. Durch das „Gute KiTa-Gesetz“ sei eine neue Situation hinzugekommen, welches ursprünglich seitens der Bundesregierung eine qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung unterstütze. Die Gebührenfreiheit für die Kindertageseinrichtungen sei das politische Ziel der FWV-Fraktion. Es seien jedoch bestimmte Voraussetzungen hieran gebunden. Diese seien bereits durch Stadtrat Kaiser und Stadträtin Rabe benannt worden. Den Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzung einer Erhöhung für ein Jahr trage man mit. Ferner erwarte man von der Verwaltung Vorschläge für die Haushaltsberatungen im nächsten Jahr, wie viel man evtl. zuschießen müsse. Vorausgesetzt werde, dass die Gelder aus Berlin, durch das Land an die Kommunen weitergeleitet werden.

Stadtrat Preisendanz erklärt, dass die FDP-Fraktion eine ähnliche Sichtweise wie die anderen Fraktionen habe. Es könne nicht angehen, dass Länder, welche von Baden-Württemberg über den Finanzausgleich unterstützt werden, bei den Kindergartengebühren Freiheiten in unterschiedlicher Höhe und Dauer einrichten und Baden-Württemberg tue nichts. Dem Antrag der SPD-Fraktion könne man zustimmen. Zu Punkt 2 des SPD-Antrags wird angeregt, den Wortlaut „wie die Gebührenfreiheit umgesetzt werden kann“ in „ob die Gebührenfreiheit umgesetzt werden kann“ abzuändern. Man diskutiere im Gemeinderat und in Klausursitzungen Themen sehr lange, ohne dass sich deren Bedeutung immer gleich erschließe. Nun wolle man in heutiger Sitzung ohne Vorberatung im gesamten Gemeinderat mit der Verwaltung die Kindergartengebühren abschaffen. Man betone immer, dass man mit den Gemeinden im Schwäbisch Haller Umland ein gedeihliches Auskommen haben wolle. Dies sollte man in die Überlegungen einbeziehen. Es wird die Frage aufgeworfen, was passiere wenn die Stadt Schwäbisch Hall als einzige der Kommunen im Umland die Kindergartengebühren abschaffe. Die Aussetzung oder Abschaffung der Kindergartengebühren sei ein Faktor zur Generierung eines Zuzugs um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Man müsse jedoch auch bedenken, dass andere Gemeinden, welchen es vielleicht finanziell nicht so gut gehe, in diesem Konkurrenzkampf in große Schwierigkeiten kommen. Stadtrat Preisendanz spricht sich dafür aus, das Thema vor einer abschließenden Entscheidung ausführlich zu diskutieren. Die SPD-Fraktion wird gebeten ihren Antrag dahingehend abzuändern, dass unter Punkt 2 aus dem „wie“ ein „ob“ werde.

Stadträtin Koch verweist auf die Homepage der Stadt Schwäbisch Hall mit dem Zitat „Bildung ist Zukunft“. Schwäbisch Hall sei eine „Bildungsstadt“ und eine „Familienstadt“. Eine Erhöhung der Kindergartengebühren widerspreche der Zielsetzung. Kinder dürfen nach Ansicht von Stadträtin Koch kein Armutsrisiko sein. Es werde bereits sehr viel geleistet. Man baue z.B. einen neuen Kindergarten in Hessental. Bildung und Erziehung sollte der Stadt nach Ansicht von Stadträtin Koch mehr wert sein. Die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden begrüßt. Es wird angeregt, zukünftig auch das Schulessen in Ganztagseinrichtungen kostenfrei anzubieten.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Geschäftsordnung. Beschlüsse über Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht eingestellt sind oder seine Ansätze überschreiten, kann der Gemeinderat nur fassen, wenn gleichzeitig Deckungsmittel bereitgestellt werden. Für den Beschluss gelten Sachantrag und Deckungsantrag als unteilbar. Wird der Deckungsantrag abgelehnt, so gilt auch der Sachantrag als abgelehnt. Man könne darüber streiten, ob die Aussetzung des Vollzugs der Erhöhunh ein relevanter Tatbestand für das nächste Jahr darstelle. Unstrittig sei jedoch, dass die Nichterhebung von Gebühren ein relevanter Tatbestand darstelle. Insofern kündigt Oberbürgermeister Pelgrim an, diesen Antrag ohne Deckungsantrag nicht zur Abstimmung zu stellen, zumal dieser nicht vorberaten wurde. Der Antrag wird insofern zurückgewiesen. Diese bedeute nicht, dass man diesen nicht in die nächsten Haushaltsberatungen aufnehmen könne.

Stadträtin Niemann verweist zur Situation im Land darauf, dass jede Ebene ihre eigene Verantwortung habe. Aus diesem Grunde habe die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag auf das Jahr 2020 bezogen, sodass keine aktuelle Haushaltsrelevanz gesehen werde. Das Land habe unter der „grün-roten Landesregierung“ als auch unter der „grün-schwarzen Landesregierung“ Mittel in deutlichem Umfang in die Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf den Ausbau der Plätze und deren Qualität gesteckt. Man sei in Baden-Württemberg hinsichtlich des Betreuungsschlüssels ganz vorne. Aktuell sei mit den Kommunen ein „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ mit einem deutlichen Finanzvolumen von ca. 80 Millionen z.B. zur Stärkung der Inklusion, der Sprachförderung und der Stärkung der Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen verhandelt worden. Die Kindertagespflege sei ferner ein wichtiger Baustein. Die Kommunen bekommen vom Land über einen „steuerlichen Vorwegabzug“ viel Geld zur freien Verfügung. Dies sei in Bayern anders. Nach Ansicht von Stadträtin Niemann seien die Kommunen in Baden-Württemberg sehr gut ausgestattet. Das „Gute KiTa-Gesetz“ sei in erster Linie dazu da, die Qualität zu steigern. Diese werde auch darüber definiert, dass Hürden abgebaut werden, um einen Zugang in die Kindertageseinrichtungen zu haben. Auf die Definition des Gesetzesentwurfs wird Bezug genommen. Hierin werde nur von sozial gestaffelten Gebühren und nicht von einer Gebührenbefreiung gesprochen. Das Gesetz befinde sich noch im Verfahren. Soweit ihr bekannt, sehe die Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg vor, die Verpflichtung zu sozial gestaffelten Gebühren abzulehnen, da es sich um einen Eingriff in den Förderalismus handle. Wesentlich sei zudem, dass Baden-Württemberg durch den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ einen Einstieg in die Leistungszeit mit den Kommunen verhandelt habe. Dies sei noch nicht finanziert. Es sei geplant, dies über die Bundesmittel zu finanzieren. Wenn man im Gemeinderat den Antrag stelle, dass das Land zwingend Gelder in die Beitragsbefreiung stecken solle, würde man den ausgehandelten Vertrag konterkarieren. Es mache ihres Erachtens Sinn, dass das Land zumindest einen Teil der Bundesmittel für die bereits verhandelten Projekte ausgebe. Wenn man Qualität auch in Abbau von Hürden definiere, sei es möglich eine soziale Staffelung zu realisieren.

Stadtrat Kaiser freut sich über die Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. An der Formulierung der Ziffer 2 des Antrags wird festgehalten. Der Vorschlag von Stadtrat Preisendanz wird insofern abgelehnt. Entgegen der Meinung von Stadträtin Niemann sehe der Gesetzentwurf auch vor, dass die Mittel des Bundes auch für Entlastungen der Eltern verwendet werden können. Die Forderung gegenüber dem Land halte man daher für legitim.

Stadtrat Sakellariou verweist darauf, dass der Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Familienförderung die größte Entlastung der letzten Jahre darstelle. Es seien jedoch noch viele Fragen offen. Aus diesem Grunde könne man aufgrund der Dimension in heutiger Sitzung nur ein Moratorium beschließen. Man rede über 1,7 Mio. € an wegfallenden Elternbeiträgen. Er gehe davon aus, dass nicht nur der Regelkindergarten sondern auch die darüber hinaus bestehenden Angebote enthalten seien. Wenn man dies seriös entscheiden wolle, müsse man wissen wie viel Geld durch das „Gute KiTa-Gesetz“ reinkommen werde. Auch erfahre der Landkreis erhebliche Entlastungen, wenn man eine Gebührenfreiheit beschließe. Wenn man dieses Paket seriös angehen wolle, müsse man diese Aspekte mit berücksichtigen. Er erinnert ferner daran, dass die Gemeinderatsmitglieder nur noch bis Mai gewählt seien.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass es derzeit um 1,6 Mio. € an Einnahmen für die Stadt zzgl. 700.000 € bis 800.000 € an Einnahmen für die freien Träger gehe. In Summe rede man von ca. 2,5 Mio. € im Jahr. Aus diesem Grunde könne man in heutiger Sitzung keine entsprechende Abstimmung tätigen.

Stadträtin Herrmann erinnert daran, dass seit sie im Gemeinderat sitze, diese Diskussion geführt werde. Stadträtin Rabe und Stadträtin Herrmann hätten immer die gleiche Position in der Sache vertreten. Nun seien sich drei große Fraktionen einig. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN stelle den weitestgehenden Antrag dar. Eine Herbeiführung eines Beschlusses über die Gebührenfreiheit in heutiger Sitzung wird befürwortet.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass die mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt dazu gehöre. Wenn man diese in heutiger Sitzung abändere, müsse man über einen Nachtragshaushalt beschließen. Dieser müsse zunächst aufgestellt werden. Oberbürgermeister Pelgrim bietet an, dass Stadträtin Herrmann ihren Antrag schriftlich nachreichen könne. Es erfolgt nochmals ein Hinweis auf die Geschäftsordnung. Beschlüsse über Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht eingestellt sind oder seine Ansätze überschreiten, kann der Gemeinderat nur fassen, wenn gleichzeitig Deckungsmittel bereitgestellt werden. Ein Deckungsvorschlag liege zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN nicht vor. Die Beratung in heutiger Sitzung wird insofern abgelehnt, verbunden mit dem Hinweis, dass auch keine Vorberatung erfolgte.

Stadträtin Herrmann vertritt die Ansicht, dass das Erfordernis eines Deckungsvorschlags nur gelte, wenn man den Beschluss direkt im Anschluss umsetzen wolle.

Oberbürgermeister Pelgrim verneint dies und erklärt, dass sich der Antrag auch auf die mittelfristige Finanzplanung auswirke.

Stadträtin Rabe vertritt die Ansicht, dass über den Antrag der SPD-Fraktion in heutiger Sitzung abgestimmt werden sollte. Zur Klarstellung wird angeregt unter Ziffer 2 den Wortlaut auf „mit dem Ziel der Gebührenfreiheit“ abzuändern. Zu Ziffer 3 wird angeregt, den Wortlaut wie folgt zu ändern: „Als Signal für eine veränderte Zielsetzung beantragen wir, bis zur Einführung der Beitragsfreiheit, auf Gebührenerhöhungen zu verzichten.“

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man ca. 100 Kinder aus Nachbargemeinden habe. Es wird die Frage aufgeworfen, ob diese Kosten ebenfalls übernommen werden sollen. Auf die aufgeworfenen Fragestellungen von Stadtrat Sakellariou und auf die finanzielle Dimension wird nochmals hingewiesen. Man rede über substanzielle Dimensionen des Ergebnishaushaltes.

Stadträtin Bergmann führt aus, dass sie sich wünschen würde, dass von den Einnahmen aus der Einkommenssteuer die Gebührenfreiheit für Kindertageseinrichtungen bestritten werde. Durch den Einkommensanteil auf Länderebene solle zudem die Qualität gesichert werden. Um Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrags wird deshalb gebeten.

Stadtrat Preisendanz verweist darauf, dass auf der Tagesordnung lediglich die Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2019 stehe. Über eine Abschaffung der Entgelte könne daher in heutiger Sitzung nicht abgestimmt werden.

Stadträtin Herrmann vertritt die Ansicht, dass die Kindergartengebühren in heutiger Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Die SPD-Fraktion habe hierzu einen Änderungsantrag gestellt. Die CDU-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hätten hierzu einen erweiterten Antrag gestellt.

Stadtrat Schorpp erklärt, dass seine Fraktion beim ursprünglichen Wortlaut bleiben möchte. Das Ziel sei die Gebührenfreiheit. Allerdings wolle man wissen, was auf die Stadt zukomme. Aus diesem Grunde möchte man zunächst ein Konzept. Aus diesem Grunde wird ein Moratorium auf drei Jahre als vernünftig angesehen. Das „Gute Kita-Gesetz“ enthalte im Vorwort sowohl die Qualität als auch die Entlastung.

Stadträtin Koch schlägt die Gründung einer Stiftung zur Finanzierung vor.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass ein Antrag auf getrennte Abstimmung hinsichtlich des SPD-Antrags vorliege. Diesen nehme man auf. Bis dato gebe es seitens des Landes keine Bereitschaft Konnexität für diese Bildungsaufgaben anzunehmen. Dies sei das Dilemma. Bislang habe man nur den Rechtsanspruch definiert. Man habe jedoch nicht definiert, wer diesen Rechtsanspruch materiell zu halten habe. Dies sei eine politische Diskussion. Es wird daher als legitim eingestuft, eine Resolution mit einer Zielrichtung zu verabschieden. Auch auf der Ebene des Städtetags sei das Thema sehr umstritten. Hinsichtlich der Qualitätssteigerung wird zu Bedenken gegeben, dass Baden-Württemberg durch die Anstrengungen der letzten Jahre den besten Personalschlüssel aller Bundesländer habe. Man befinde sich auf einem sehr hohen Niveau. Die Herausforderungen liegen in der Personalrekrutierung.

Stadträtin Herrmann erklärt, dass mit einem Konzept im nächsten Jahr Einverständnis bestünde.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, Ziffer 2 des SPD-Antrags auf den Wortlaut „für den nächsten Doppelhaushalt“ abzuändern.

Stadtrat Schorpp, Stadtrat Kaiser und Stadträtin Herrmann erklären ihr Einverständnis.

Stadträtin Herrmann ergänzt, dass der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die Änderung des Wortlautes „im Stadtgebiet“ anstatt „städtische Kindertageseinrichtung“ im Rahmen der Ziffer 2 des SPD-Antrags wichtig sei.

Stadtrat Kaiser stimmt ebenfalls zu.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat möge eine Resolution an die Landesregierung verabschieden, die dazu auffordert, die nach dem „Gute KiTa-Gesetz“ dem Land zufließenden Mittel den Kommunen zur Umsetzung der Gebührenfreiheit zu überlassen.
    (29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den nächsten Doppelhaushalt ein Konzept vorzulegen, wie die Gebührenfreiheit in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet umgesetzt werden kann.
    (30 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

  3. Als Signal für eine veränderte Zielsetzung wird bis zur Einführung der Beitragsfreiheit auf Gebührenerhöhungen verzichtet.
    (einstimmig -33)

 

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