§ 182/7 - Fragestunde: Reise nach Okahandja bzw. zur Waldorfschool Windhoek im Februar 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadträtin Koch bittet zu Protokoll zu nehmen, dass sie die Anfrage gestellt habe, ob eine Prüfung nach § 331 StGB (Vorteilsannahme) und § 333 StGB (Vorteilsgewährung) hinsichtlich der Reise nach Okahandja bzw. zur Waldorfschool Windhoek im Februar 2018 erfolge oder ob sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten müsse. Es wird für den Fall der Erstattung einer Anzeige angefragt, ob sie von ihrer Schweigepflicht entbunden ist.

Stadtrat Sakellariou wirft ein, dass eine Beantwortung einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen würde.

Stadtrat Baumann bittet um eine schriftliche Beantwortung.

Stadträtin Koch erklärt sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

Meine Werkzeuge