§ 182/1 - Fragestunde: Zulässigkeit der Haltung eines Hahns im Wohngebiet (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Preisendanz erkundigt sich, ob die Haltung eines Hahns im Wohngebiet zulässig ist.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass dies im Grundsatz zulässig sei. Im Einzelfall könne dies jedoch auch nicht zulässig sein. Es wird ein Fall in Sittenhardt vor einigen Jahren angesprochen.

Stadtrat Preisendanz fragt an, ob eine Auflage gemacht werden könne, dass der Hahn in den Nachtstunden eingehaust wird.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass im reinen Wohngebiet eine zivilrechtliche Handhabe bestehe.

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