§ 14/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Baumaßnahme Weilertunnel (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Wanner kommt auf den im Haller Tagblatt erschienen Zeitungsartikel zu den Verzögerungen auf der Baumaßnahme „Weilertunnel“ zu sprechen. Es wird angefragt, wie sich dies auf die Fuß- und Radwegsituation auswirke.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass aufgrund des Einbruchs des Tunnels in Rastatt Überlegungen für zusätzliche Bohrungen bestehen. Die bisherigen Sondierungen würden hierfür nicht ausreichen. Hierdurch gebe es neue Planungsgrundlagen. Die Situation in Schwäbisch Hall könne nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim jedoch nicht mit einer Schwerlaststrecke in Rastatt verglichen werden. Der Untersuchungszeitraum erhöhe sich dadurch. Die vorbereitenden Maßnahmen seien hiervon jedoch unberührt.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass der Geh- und Radweg spätestens im Mai 2018 wieder durchgängig befahrbar werde.

Stadtrat Wanner vertritt die Ansicht, dass in dem Zeitungsartikel der Eindruck entstanden sei, dass die Baumaßnahme „Weilertunnel“ in zeitlicher Hinsicht mit „Stuttgart 21“ vergleichbar sei.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sich um überpointierte Ausführungen einzelner Redaktionsmitglieder handle.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erläutert, dass seiner Auffassung nach der Autoverkehr gut geregelt sei. Es gab eine öffentliche Mitteilung, dass der Tunnel ggf. technisch etwas Probleme bereiten und die Maßnahme teurer werden könnte. Es wird angefragt, ob dies in den Bereich der Bundesmaßnahme falle.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies. Es fallen zusätzliche Planungskosten an. Man brauche zunächst die Ergebnisse der weiteren Sondierungen um eine Aussage treffen zu können, wie es weitergehe. Anschließend werde man sich mit dem Bund nochmals zusammensetzen um zu klären, was dies für die Aufgabenaufteilung bedeute.

- Stadträtin Herrmann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass im Grunde die Baumaßnahme zu 100% dem Bund zugerechnet werden könne. Bei den Planungsmaßnahmen könnte eine Diskussion entstehen, da der Altvertrag aus dem Jahre 1968 ff. die Kosten für die Planungsleistungen der Stadt zurechne. Die Planungsleistungen seien jedoch abgeschlossen gewesen. Die Maßnahme wurde bereits bewilligt und genehmigt. Durch den Vorfall in Rastatt gebe es eine neue Fragestellung. Über die nun zusätzlich erforderlichen Planungsleistungen gebe es noch ein Gespräch. Die Stadt vertrete die Ansicht, dass man diese Kosten nicht mehr zu vertreten habe, da diese nach dem Zeitpunkt der Entscheidung entstanden seien.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt vertritt die Ansicht, dass eine neue Vereinbarung zu treffen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei.

- Stadtrat Stein verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

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