§ 167 - Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese; hier: Sachstandbericht und Maßnahmen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat wurde bei verschiedenen Sitzungen über das Projekt informiert. Die Planung wurde vorgestellt. In der Gemeinderatssitzung am 26.06.2013, § 125, wurde insbesondere über die Aspekte des Lärmschutzes und das Genehmigungsverfahren informiert. Am 03.07.2013 fand ein Projektstartgespräch gemeinsam mit dem Planungsbüro statt. Themen waren Ausführungsdetails und ein Bauzeitenplan.
Am 05.07.2013 fand beim RP Stuttgart eine Besprechung zum Genehmigungsverfahren statt. Über die Ergebnisse wird in der BPA-Sitzung informiert.
Vorbehaltlich der Genehmigung sieht der Bauzeitenplan vor, die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung durchzuführen. Der Submissionstermin für eine öffentliche Ausschreibung wurde auf den 12.09.2013 festgelegt.
Die Bauzeit kann Anfang Oktober beginnen und endet im Frühjahr 2014.

Die aktuelle Kostenberechnung stellt sich wie folgt dar:

KG 100 Grundstück

0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen

0,00 €

KG 300 Bauwerk Baukonstruktion

0,00 €

KG 400 Bauwerk Technische Ausstattung

36.500,00 €

KG 500 Außenanlagen

355.500,00 €

KG 600 Ausstattung

36.500,00 €

KG 700 Baunebenkosten

64.500,00 €

Gesamtkosten

493.000,00 €

Finanzierung:
Im HH-Plan stehen ca. 350.000 € zur Verfügung. Hierzu ist die Rückbauvergütung durch die Stadtwerke von ca. 24.000 € hinzuzurechnen.
Die Restfinanzierung beträgt 119.000 €.

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass mit vorliegender Sitzungsvorlage des BPA eine Information über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegeben werden soll. Im nächsten Schritt soll die öffentliche Ausschreibung eingeleitet werden. Im Übrigen sind überplanmäßige Mittel zur Verfügung zu stellen.
Zur o. g. Sitzungsvorlage ergibt sich folgend Änderung: Aufgrund der bereits durchgeführten Verbesserung der Skater-Anlage im SZW sowie der Verbesserung der Spielplatzanlage Ilgenwiesen erhöht sich der überplanmäßige Mittelansatz von 119.000 € auf 170.000 €.

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt berichtet Oberbürgermeister Pelgrim von der vorzeitigen baurechtlichen Anhörung am 22.07.13 in der Blendstatthalle: Es waren ca. 20 Personen sowohl seitens der Nutzerinnen/ Nutzer als auch der Anlieger vertreten. Aus der Diskussion sind drei Dinge erwähnenswert:

  1. Es wird - auch auf Veranlassung der Nutzerinnen/ Nutzer - ein Alkoholverbot geben (Scherben!);
  2. Die Nutzungszeiten sind auf 8.00 - 21.00 Uhr festgelegt; ob es eine Nutzung darüber hinaus bis 22.00 Uhr gibt, wird sich aus der Abwägung ergeben. Der Gemeinderat wird hierüber noch informiert.
  3. Ein öffentliches WC wird es nicht geben; dagegen ein geschlossenes WC für die Nutzung im Rahmen des Schulbetriebs.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, mit der Feinplanung sowie mit der Nutzungsordnung nochmals auf den Gemeinderat zuzukommen.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 38 -)

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