Diskussion über Öffentlichkeit der Tagesordnung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Stadtrat Schorpp, weshalb die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 8 (§§ 177, 178 und 183/1) nichtöffentlich behandelt werden sollen. S. E. sind weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner berührt.

Oberbürgermeister Pelgrim hält dem entgegen, dass es sich beim BSSK um einen beratenden Ausschuss handelt; Tagesordnungspunkte, bei denen eine Beschlussfassung notwendig ist, kommen ohnehin nochmals in die Beratung des VFA.

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