§ 42 - Information über die Jahresausschreibung für die Unterhaltungsarbeiten im Bereich Hochbau (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Abstimmung mit dem Fachbereich Revision ist ab dem Jahr 2013 geplant, Handwerkerleistungen für regelmäßig wiederkehrende kleinere Unterhaltungsarbeiten als Zeitverträge beschränkt auszuschreiben. Solche Leistungen fallen im Laufe eines Haushaltsjahres z. B. durch nicht vorhersehbare Reparaturarbeiten häufig an (Beispiele: zerbrochene Fensterscheiben, Tür- oder Fensterschließer sind defekt, ausgefallene Heizungspumpe oder sonstige Frostschäden, defekte Elektro- oder Wasserinstallationen, undichte Dachdeckung oder sonstige Abdichtungsarbeiten, kleinere Malerarbeiten infolge der o. g. Reparaturen oder wegen kurzfristiger Umzüge etc.).
Der Vorteil solcher Jahresausschreibungen für kleinere Unterhaltungsarbeiten, die häufig sehr kurzfristig erledigt werden müssen, liegt in der Zeitersparnis, die ansonsten für die immer wiederkehrende Einholung von Vergleichsangeboten benötigt wird. Im Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 wurde vom Fachbereich Revision bereits auf die Vorteile einer Jahresausschreibung hingewiesen: „Für viele Gewerke im Hochbau bieten sich darüber hinaus Jahresausschreibungen an, bei denen im Wettbewerb gebildete Preise für gängige und häufig benötigte Standardleistungen ermittelt werden. Durch eine Aufteilung der Jahresmengen in Lose könnten auch kleinere ortsansässige Handwerker zum Zuge kommen.“
Diese Arbeiten werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung von leistungsfähigen Fachbetrieben in den jeweiligen Gewerken angefragt. Die Preise gelten dann für ein Jahr ab Auftragserteilung. Beide Parteien können den Vertrag binnen drei Monate vor dessen Ablauf kündigen. Eine Verlängerungsoption auf Basis einer Gleitklausel für den Ausgleich von Lohn- und Materialpreiserhöhungen wird vorgesehen. Um bei der Fülle der Arbeiten gegebenenfalls auch zwei Firmen je Gewerk beauftragen zu können, ist geplant, die Arbeiten in den städtischen und hospitalischen Gebäuden auf die Stadtbereiche östlich und westlich des Kochers in zwei Losen auszuschreiben. Dies betrifft den entsprechenden Kernstadtbereich sowie die Ortschaften.
Die Jahresausschreibung wird mit den Tischlerarbeiten begonnen. Neben den Stundenlöhnen werden verschiedene Materialpreise angefragt sowie Einheitspreise für Reparaturarbeiten an Türen und Fenstern, Beschlägen, Schlössern etc. Das Ausschreibungsergebnis wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im April zur Vergabe eingebracht.
Im Laufe des Jahres sind weitere Jahresausschreibungen für verschiedene Gewerke wie Maler-, Elektroinstallations-, Heizungs- und Sanitär-, Putz-, Stuck- und Trockenbau- sowie Bodenlegerarbeiten geplant.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass geplant ist auch für weitere Gewerke Jahresausschreibungen vorzunehmen. Gestartet wird mit den Tischlerarbeiten, denkbar sind außerdem Maler-, Elektroinstallations-, Heizungs- und Sanitär-, Putz, Stuck- und Trockenbau- sowie Bodenlegerarbeiten.
Stadtrat Baumann weist auf einen Nachteil hin: Man ist an einen Betrieb gebunden und muss eventuell warten, bis dieser Zeit findet, die Kleinreparaturen auszuführen.
Abteilungsleiter Hochbau Koch entgegnet, dass in zwei Losen ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung umfasst jeweils nur 60 % des erwarteten Gesamtjahresvolumens.
Stadtrat Sakellariou regt an, über Einstellungen zur Erledigung von Kleinreparaturen nachzudenken.
Grundsätzlich ist Oberbürgermeister Pelgrim hierfür offen, er gibt jedoch zu bedenken, dass bei bestimmten Gewerken (z. B. Tischler) oftmals zu zweit gearbeitet wird, außerdem verfügt die Stadt nicht über die speziellen Maschinen und Werkstätten.
Von den geplanten Jahresausschreibungen wird zustimmend Kenntnis genommen.